Zur Rose: Aktie sinkt, trotz erfolgreicher Platzierung der Wandelanleihe über 95 Mio. Franken

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Quelle: Gorodenkoff/Shutterstock.com

Es begann alles so schön: Im sehr frühen Handel stieg die Zur-Rose-Aktie, um dann die Gewinne im frühen Handel wieder anzugeben. Dabei könnten die Nachrichten für die Schweizer Versandapotheke durchaus schlechter sein: Am 1. September hat Zur Rose eine Wandelanleihe über 95 Mio. CHF platziert, die nun endgültig zugeteilt wurde. Details werden heute den institutionellen Anlegern mitgeteilt.

Bis gestern haben die dazu berechtigten Aktionäre knapp 2 Mio. Vorwegzeichnungsrechte ausgeübt. Dies entspricht 16.613 Wandelanleihen, was in rund 17,5 Prozent des gesamten Ausgabevolumens von 95 Mio. CHF ausmacht. Infolgedessen wurden die bisher vorläufig erfolgten Zuteilungen an die institutionellen Investoren, die am Bookbuilding-Verfahren am 1. September 2022 teilgenommen haben, pro rata gekürzt („Clawback“). Im Ergebnis erhielten diese institutionellen Investoren eine endgültige Zuteilung von Wandelanleihen im Gesamtbetrag von etwa 78,4 Mio. CHF, während anspruchsberechtigten Aktionären nach Ausübung ihrer Vorwegzeichnungsrechte Wandelanleihen im Gesamtbetrag von etwa CHF 16.6 Mio. endgültig zugeteilt wurden.

Wandelanleihen sind Anleihen, die dem Bezieher ein Wahlrecht zustehen: Die Emittentin, hier Zur Rose, räumt dem Erwerber der Anleihe ein, am Ablauf der Frist die Anleihen zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen. Im Regelfall sind die Zinsen („Kupons“) auch geringer als bei normalen Anleihen. Wenn der Anleger die Option nicht wahrnimmt, wird der Nennwert zurückgezahlt. Sollte der Aktienkurs über den Nennwert liegen, erzielen Anleger ein dickes Plus.

Die Analysten sind jedoch skeptisch: So hat die Baader-Bank das Ziel von 140 CHF auf 55 CHF gesenkt. Das ist aber immer noch ein Plus von mehr als 10 CHF zum derzeitigen Aktienkurs. Positiv sei, dass die Wandelanleihe erfolgreich platziert wurde, allerdings leide Zur Rose immer noch unter der Verzögerung der Einführung des E-Rezepts in Deutschland. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein widerrief die Einführung des E-Rezepts zum 1. September. Als Grund wurden datenschutzrechtliche Bedenken angeführt.

(mit Material von dpa-AFX)

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