DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
28.06.2022 / 10:09 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
München, den 28.06.2022
Im Zeitraum vom 20. Juni 2022 bis einschließlich 24. Juni 2022 hat die Allianz SE insgesamt 528.047 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 07. März 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum |
Stück Aktien |
Durchschnittskurs (EUR) |
20.06.2022 |
75.000 |
184,8047 |
21.06.2022 |
100.000 |
186,5185 |
22.06.2022 |
150.994 |
182,9354 |
23.06.2022 |
105.000 |
180,7564 |
24.06.2022 |
97.053 |
180,8500 |
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 08. März 2022 bis einschließlich 24.06.2022 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 3.395.714 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).
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