DGAP-CMS: adidas AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) Herzogenaurach, den 5. September 2022 Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 Delegierte Erwerb eigener Aktien Die adidas AG (die "Gesellschaft") setzt den via Pressemitteilung vom 1. März 2022 und anschließender Bekanntmachung vom 14. März 2022 sowie 16. Mai 2022 angekündigten Aktienrückkauf fort, unter dem sie eigene Aktien (maximal 11.582.237 Aktien) zu Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Mrd. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) bis nunmehr längstens zum 31. Oktober 2022 über die Börse und/oder ein multilaterales Handelssystem im Sinne von § 2 Abs. 6 Börsengesetz zurückkauft, um die Barerlöse aus der Reebok Veräußerung an die Aktionär*innen zurückzugeben. Dieser Aktienrückkauf erfolgt zusätzlich zum mehrjährigen Aktienrückkaufprogramm der Gesellschaft von bis zu 4 Mrd. Euro zwischen 2022 und 2025. Die erste Tranche dieses Programms wurde am 10. Januar 2022 gestartet und am 22. Februar 2022 abgeschlossen. In diesem Zeitraum kaufte das Unternehmen Aktien im Gesamtwert von 1 Mrd. Euro zurück. adidas AG 05.09.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | adidas AG |
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