Gericht setzt Verfahren im Patentstreit zwischen BioNTech und CureVac aus

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Düsseldorf (Reuters) - Im Patentstreit zwischen dem Biotechunternehmen BioNTech und seinem Konkurrenten CureVac hat das Landgericht Düsseldorf die dort laufenden Verfahren ausgesetzt.

Man sehe noch Klärungsbedarf, erklärte die Patentkammer des Gerichts am Donnerstag. Die Verfahren zu vier Schutzrechten seien bis zu einer Entscheidung über deren Gültigkeit von den zuständigen Patentämtern aufgeschoben. CureVac wirft BioNTech die Verletzungen seiner Patent- und Gebrauchsmusterrechte durch den milliardenfach verkauften Covid-19-Impfstoff vor. BioNTech wiederum lässt prüfen, ob die Schutzrechte CureVacs überhaupt gültig sind.

CureVac fordert von BioNTech eine Entschädigung, hat die Höhe aber bislang nicht beziffert. BioNTech hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Der Covid-19-Impfstoff basiere auf BioNTechs mRNA-Technologie und sei von dem Unternehmen und seinem US-Partner Pfizer gemeinsam entwickelt worden.

Es müsse zuerst geklärt werden, ob Curevac überhaupt das Recht auf eine Klage habe, erklärte die Vorsitzende Richterin der Patentkammer, Sabine Klepsch. Denn BioNTech habe gegen CureVacs Schutzrechte im November 2022 Löschungsanträge beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht. Solange darüber noch nicht entschieden sei, bestünden Zweifel an der Schutzfähigkeit der Gebrauchsmuster, so die Richterin. Im April habe BioNTech zudem gegen ein Patent CureVacs Einspruch beim Europäischen Patentamt eingereicht. Auch hier wolle sie die Entscheidung abwarten, bevor die Kammer über den Fortgang der bei ihr anhängigen Rechtsstreitigkeiten entscheide.

BioNTech begrüßte die Entscheidung des Landgerichts vom Donnerstag. "Dies ist ein wichtiges Signal, denn wir sind der Meinung, dass die heute besprochenen Patente und Gebrauchsmuster von CureVac nie hätten erteilt werden dürfen, weil sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen", sagte eine Sprecherin. Daher habe BioNTech separate Verfahren eingeleitet, um diese für ungültig erklären zu lassen.

CureVac-Chef Alexander Zehnder sagte, er sei nicht überrascht: "Angesichts der Besonderheiten des deutschen Patentrechts, in dem über Patentverletzung und Gültigkeit in getrennten Verfahren entschieden wird, war die Vertagung des Patentverletzungsverfahrens bis zur Feststellung der Gültigkeit der Schutzrechte zu erwarten", erläuterte er. "Wir sind von der Stärke unseres Portfolios an geistigem Eigentum überzeugt, und die heutige Entscheidung lässt darauf schließen, dass die verhandelten Schutzrechte verletzt werden." Die Curevac-Aktien brachen am Donnerstag and der Frankfurter Börse allerdings zeitweise um mehr als 20 Prozent ein. Die an der Nasdaq gelisteten Biontech-Aktien lagen rund zwei Prozent im Minus.

(Bericht von Tom Käckenhoff; redigiert von Sabine Wollrab. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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