EQS-CMS: Westwing Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Westwing Group SE / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 – Abschlussmeldung für Aktienrückkaufprogramm
Westwing Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

30.04.2024 / 19:07 CET/CEST
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Westwing Group SE schließt Aktienrückkaufprogramm ab

München, Deutschland, 30. April 2024– Mit Bekanntgabe vom 22. November 2023 hatte die Westwing Group SE (die „Gesellschaft“) gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 den Beginn eines Aktienrückkaufprogramms in einem Volumen von maximal bis zu 600.000 Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal bis zu 3,0 Millionen Euro (das „Aktienrückkaufprogramm“) bekannt gegeben.

Das Aktienrückkaufprogramm begann am 27. November 2023 und sollte spätestens mit Ablauf des 30. April 2024 enden. Das Aktienrückkaufprogramm endete am 30. April 2024, weil das Auslaufdatum an diesem Tag erreicht wurde.

In dem Zeitraum vom 27. November 2023 bis zum Ende des 30. April 2024 (jeweils einschließlich) wurden insgesamt 136.544 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der Gesellschaft erworben. Dies entspricht einem rechnerischen Anteil von ungefähr 0,65% des eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft. Der Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich EUR 8,2412. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 1.125.291,19 zurückgekauft.

Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:

Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Website der Gesellschaft unter https://ir.westwing.com/websites/westwing/German/2700/aktienrueckkauf-2023_ii.html veröffentlicht.

Die Aktienrückkäufe wurden durch ein unabhängiges Kreditinstitut über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) durchgeführt.

München. 30. April 2024

Westwing Group SE

Der Vorstand

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