Sie wird am 1. Januar fällig

Vorabpauschale: Darauf müssen ETF-Sparer achten

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An jedem 1. Januar fällt die Vorabpauschale an, eine Vorsteuer auf die Kursgewinne deines ETFs. Sie wird immer zu Beginn eines Jahres für das vergangene Jahr berechnet und vom Broker automatisch eingezogen.

Basiszinssatz: Grundlage der Vorabpauschale

Grundlage für die Vorabpauschale ist der Basiszinssatz, der von der Bundesbank festgelegt wird. Für 2023 liegt er bei 2,55 Prozent.

So wird die Vorabpauschale berechnet

Als Grundlage wird der Wert der ETF-Anteile vom 1. Januar des Vorjahres genommen und mit dem des 1. Januar des neuen Jahres verglichen. Ist der Kurs deines ETFs gesunken, fällt keine Vorabpauschale an.

Ist der Kurs gestiegen, gilt der Gesamtwert deiner Anteile vom 1. Januar des Vorjahres als Bezugswert. Diesen Bezugswert multipliziert man mit dem Basiszinssatz von 2,55 Prozent. Bei 5.000 Euro ETF-Anteilswert ergäben sich also 127,50 Euro. Diese Summe wird anschließend mit 0,7 multipliziert und ergibt dann den Basisertrag. Im Beispiel wären das 89,30 Euro (siehe Beispielrechnung unten).

Die Berechnung der Vorabpauschale hängt davon ab, welcher Betrag niedriger ist: die Wertsteigerung deines ETFs oder der Basisertrag. Es wird immer der niedrigere Betrag herangezogen. Wären aus deinen 5.000 Euro ETF-Guthaben in einem Jahr also 5.300 Euro geworden, würden trotz des sechsprozentigen Gewinns nur der Basisertrag von 89,30 Euro als Berechnungsgrundlage für die Vorabpauschale verwendet.

Wichtig: Diese Summe (Basisertrag oder Wertsteigerung) ist nicht die Steuer. Von ihr wird die Kapitalertragssteuer von 25 Prozent erst abgezogen, plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. 

Beispiel Vorabpauschale: wenn die Basisertrag geringer ausfällt

Wert der ETF-Anteile zum …

  • ... 1. Januar 2023: 5.000 Euro
  • ... 1. Januar 2024: 5.300 Euro

Wertsteigerung: 300 Euro

Basisertrag: 89,30 Euro (2,55 Prozent von 5.000 Euro = 127,50 Euro. 127,50 Euro x 0,7 = 89,30 Euro)

Der Basisertrag ist niedriger als die Wertsteigerung. Daher wird er als Grundlage für die Vorabpauschale verwendet.

Beispiel Vorabpauschale: wenn die Wertsteigerung geringer ausfällt

Wert der ETF-Anteile zum …

  • ... 1. Januar 2023: 5.000 Euro
  • ... 1. Januar 2024: 5.050 Euro

Wertsteigerung: 50 Euro

Basisertrag: 89,25 Euro

Die Wertsteigerung ist niedriger als der Basisertrag. Daher wird sie als Grundlage für die Vorabpauschale verwendet.

Wie hoch sind die Steuern auf die Vorabpauschale?

Aktien-ETFs haben eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Das heißt: Du musst nur 70 Prozent des Basisertrags bzw. der Wertsteigerung versteuern. Bei Misch-ETFs, bei denen mindestens 25 Prozent der Anlagen Aktien sind, liegt die Teilfreistellung bei 15 Prozent.

Beim oben genannten Beispiel mit dem Basisbetrag von 89,25 Euro werden daher nur 62,475 Euro versteuert. Das heißt: Es werden 16,48 Euro Steuern fällig. Dieses Beispiel berücksichtigt lediglich Kapitalertragsteuer von 25 Prozent plus 1,375 Prozentpunkte Solidaritätszuschlag, aber nicht die Kirchensteuer.

Vorabpauschale beim Sparplan

Erwirbst du Anteile erst im Laufe des Jahres – wie etwa bei einem Sparplan – berechnet sich die Vorabpauschale des erworbenen Anteils nur anteilig. Für jeden vollen Monat, der dem Kaufdatum des Fondsanteils vorangeht, verringert sich die Pauschale um ein Zwölftel.

Beispiel für eine anteilige Vorabpauschale:

Ein Anleger kauft am 1. August ETF-Anteile für 1.000 Euro. Es sind noch fünf volle Monate bis Jahresende. 2,55 Prozent von 1.000 Euro sind 25,50 Euro. Dies auf fünf Monate umgerechnet ergibt 10,625 Euro. Davon 30 Prozent Teilfreistellung heißt: 7,44 Euro fließen in die Berechnung für die Vorabpauschale ein.

Vorabpauschale bei ausschüttenden ETFs

Die Vorabpauschale wird auch bei ausschüttenden ETFs berechnet, spielt in der Realität jedoch kaum eine Rolle. Der Grund: Sie wird mit den Ausschüttungen verrechnet, die versteuert werden.

Ist der Basisertrag höher als die Ausschüttungen, fällt die Differenz in die Vorabpauschale. Das kommt in der Praxis jedoch nur selten vor.

Wer zieht die Vorabpauschale ein?

Die Broker ziehen die Vorabpauschale automatisch vom Konto ab und leiten sie ans Finanzamt weiter. Daher ist es ratsam, Ende Dezember genügend Geld auf das Brokerkonto zu überweisen. Was passiert, wenn das Konto nicht gedeckt ist, hängt vom Broker ab: Manche dulden eine verzinste Überziehung, andere nicht. Letztere melden es dem Finanzamt, so dass der Anleger die Vorabpauschale in der Steuerklärung angeben muss.

Gilt der Steuerfreibetrag bei der Vorabpauschale?

Ja, die Vorabpauschale kann mit dem Steuerfreibetrag verrechnet werden. Hast du bei deinem Broker einen Freistellungsauftrag eingereicht, wird die Vorabpauschale verrechnet und der Freibetrag um die Summe gekürzt. In der Praxis muss die Vorabpauschale nur dann bezahlt werden, wenn ein Anleger mehrere Broker hat und seinen ETF bei einem hält, bei dem er keinen Freistellungsauftrag eingereicht hat.

Die bereits gezahlten Vorabpauschalen werden bei der Auflösung deines ETFs beziehungsweise bei einem Auszahlungsplan verrechnet. Du minimierst damit deine Steuerlast in der Zukunft,