Insider - Heil bringt Stärkung von Betriebsrenten auf den Weg

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- von Holger Hansen

Berlin (Reuters) - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die betriebliche Altersvorsorge attraktiver machen und die steuerliche Förderung für Geringverdiener ausbauen.

Der SPD-Politiker verschickte seinen Entwurf für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz am Dienstag zur Ressortabstimmung an die anderen Ministerien, wie Reuters von einem Regierungsvertreter erfuhr. Die Kosten beziffert das Ministerium in dem Reuters vorliegenden Entwurf für 2025 auf 100 Millionen Euro. Ab 2027 sollen es jährlich 155 Millionen Euro für Bund, Länder und Kommunen sein. Für den Kabinettsbeschluss über den Entwurf wird der August angepeilt. Der Bundestag soll das Gesetz demnach Anfang 2025 beschließen.

Betriebsrenten sind neben der gesetzlichen Rente und der Förderung der privaten Altersvorsorge etwa durch Riester-Renten die dritte Säule der Alterssicherung. Allerdings profitiert davon derzeit nur etwa jeder zweite sozialabgabenpflichtig Beschäftigte. Ende 2021 hatten laut Gesetzentwurf etwa 18,4 Millionen Beschäftigte beim Arbeitgeber eine Anwartschaft auf Betriebsrente. Das seien zwar 700.000 mehr als Ende 2017. Da gleichzeitig die Gesamtzahl der Beschäftigten stieg, sei die Verbreitungsquote mit 53,5 Prozent nahezu unverändert geblieben.

FÖRDERBETRAG STEIGT AUF BIS ZU 360 EURO

Konkret sollen unter anderem der steuerliche Förderbetrag für Arbeitgeber erhöht und die Einkommensgrenzen für Geringverdiener dynamisiert werden. Als Anreiz für eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung sollen Arbeitgeber ab 2025 jährlich einen steuerlichen Förderbetrag von bis zu 360 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber bis zu 1200 Euro jährlich pro Beschäftigten als zusätzlichen Beitrag für eine Betriebsrente einzahlen. Bisher liegt der Förderbeitrag bei 288 Euro jährlich, womit zusätzliche Arbeitgeberbeiträge von bis zu 960 Euro im Jahr gefördert werden.

Dieser BAV-Förderbetrag soll vor allem ein Anreiz für den Aufbau von Betriebsrenten für Geringverdiener sein. Die Förderung kann derzeit nur für Beschäftigte beansprucht werden, deren monatlicher Bruttoarbeitslohn 2575 Euro nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenze soll künftig automatisch steigen und drei Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung betragen. Derzeit wären das laut Entwurf monatlich 2718 Euro.

Zudem sollen sich mehr Unternehmen an sogenannten Sozialpartnermodellen beteiligen können, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt wurden. Umgesetzt wurde dies bisher nur in der Chemie- und Energiebranche sowie bei Banken. Diese Modelle sollen für alle Beschäftigten im gesamten Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Gewerkschaft geöffnet werden. Die Sozialpartnermodelle waren mit dem 2017 beschlossenen ersten Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt worden. Dabei geht es um tarifvertraglich geregelte Betriebsrenten, für die Arbeitgeber zwar die Höhe ihrer Beiträge zusagen, aber nicht mehr für eine bestimmte Rentenhöhe garantieren. So sollen renditestärkere Anlagen möglich sein.

(Bericht von Holger Hansen, redigiert von Christian Rüttger. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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