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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Daimler Truck Holding AG / Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission
Daimler Truck Holding AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

16.09.2024 / 11:47 CET/CEST
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Leinfelden-Echterdingen, 16. September 2024

Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission

Der Vorstand der Daimler Truck Holding AG ("Daimler Truck") hat am 10. Juli 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm ab dem 2. August 2023 zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis von bis zu EUR 2 Mrd. (ohne Erwerbsnebenkosten) durchzuführen. Das Programm soll bis zum 1. August 2025 (einschließlich) abgeschlossen sein.

Der Erwerb der Aktien (ISIN DE000DTR0CK8, "Daimler Truck-Aktien") erfolgt über die Börse in zwei Tranchen. Im Rahmen der ersten Tranche wurden im Zeitraum vom 2. August 2023 bis zum 30. August 2024 31.083.593 eigene Aktien für einen Gesamtbetrag von EUR 1.031.744.780,38 (ohne Erwerbsnebenkosten) erworben. Im Rahmen der zweiten Tranche sollen vom 17. September 2024 bis zum 1. August 2025 eigene Aktien für einen Gesamtbetrag von bis zu EUR 968.255.219,62 (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 51.211.595 Daimler-Truck-Aktien, zu den nachfolgenden Bedingungen erworben werden. Der Erwerb der Daimler Truck-Aktien im Rahmen der zweiten Tranche beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15. Mai 2024 ("Ermächtigung"). Die zurückgekauften Aktien sollen eingezogen und das Grundkapital entsprechend herabgesetzt werden.

Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Ermächtigung und der sog. Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) 596/2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 596/2014 durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen ("Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052").

Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung von Daimler Truck durch Einschaltung eines oder mehrerer unabhängiger Kreditinstitute bzw. Wertpapierfirmen. Diese treffen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Daimler Truck-Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von Daimler Truck.

Nach der Ermächtigung darf Daimler Truck bis zum 14. Mai 2029 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals erwerben. Der gezahlte Gegenwert je Daimler Truck-Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.

Das für die zweite Tranche mandatierte Kreditinstitut wird verpflichtet, den Aktienrückkauf im Einklang mit den Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und gemäß den Vorgaben des Aktienrückkaufprogramms durchzuführen. Insbesondere werden die Daimler Truck-Aktien nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus werden an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Der Vorstand kann das Aktienrückkaufprogramm im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit beenden. Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, auch jederzeit ausgesetzt und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.

Unabhängig von dem vorstehenden Aktienrückkaufprogramm wird Daimler Truck gegebenenfalls eigene Aktien im Rahmen von Belegschaftsaktienprogrammen erwerben. Im Falle der Durchführung eines solchen Belegschaftsaktienprogramms sollen parallel zu dessen Erwerbszeitraum im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms voraussichtlich keine eigenen Aktien erworben werden.

Sämtliche Transaktionen werden entsprechend den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung der Transaktionen in detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekannt gegeben. Über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird Daimler Truck regelmäßig unter www.daimlertruck.com/investoren/aktie informieren und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe dort mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

16.09.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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