EQS-Adhoc: Vorstand der New Work SE schlägt neben Erhöhung der Dividende die Zahlung einer Sonderdividende vor

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EQS-Ad-hoc: New Work SE / Schlagwort(e): Dividende
Vorstand der New Work SE schlägt neben Erhöhung der Dividende die Zahlung einer Sonderdividende vor

23.02.2023 / 12:01 CET/CEST
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Der Gesamtvorstand der Hamburger New Work SE (ISIN DE000NWRK013) hat heute auf Basis der vorläufigen, nicht testierten Ergebnisse des Geschäftsjahrs 2022 beschlossen, dem Aufsichtsrat die Anhebung der Regeldividende um 13 Prozent von 2,80 EUR je Aktie auf 3,16 EUR je Aktie vorzuschlagen. Darüber hinaus hat der Vorstand beschlossen, dem Gremium die Ausschüttung einer zusätzlichen Sonderdividende in Höhe von 3,56 EUR je Aktie vorzuschlagen. Der Bestand an liquiden Eigenmitteln von 123,2 Mio. EUR zum Jahresende 2022 sowie das cash-generative Geschäftsmodell von New Work ermöglichen der Gesellschaft die Auszahlung einer Sonderdividende, ohne die weiter auf Wachstum ausgerichtete Geschäftsstrategie des Unternehmens zu verändern. Der Gewinnverwendungsvorschlag soll nach Feststellung des testierten Jahresabschlusses der Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns vorgelegt werden. Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats in seiner Bilanzsitzung am 22. März 2023 sowie der Aktionäre im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2023 beträgt damit die Gesamtausschüttung an die Aktionäre etwa 37,8 Mio. EUR.

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: New Work SE
Am Strandkai 1
20457 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)40 419 131-793
Fax: +49 (0)40 419 131-44
E-Mail: ir@new-work.se
Internet: https://www.new-work.se
ISIN: DE000NWRK013
WKN: NWRK01
Indizes: SDAX,
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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