APA ots news: FMA deckte Insiderhandel durch ehemaligen Manager eines...

dpa-AFX · Uhr

APA ots news: FMA deckte Insiderhandel durch ehemaligen Manager eines börsennotierten Unternehmens auf

FMA Vorstände Ettl und Müller: "Insiderhandel lohnt sich  
nicht!" 

Wien (APA-ots) - Ermittlungen der österreichischen Finanzmarktaufsicht  
(FMA) in einem 
Fall von Insiderhandel sind nun erfolgreich zum Abschluss gebracht 
worden. Im Zuge der Untersuchung gestand ein ehemaliger Manager eines 
börsennotierten Unternehmens, dass er seine Kenntnis von nicht 
öffentlichen, kursrelevanten Informationen dazu genutzt hat, mit 
Aktien und Derivaten des Unternehmens zu handeln, bevor die 
Informationen mit Ad-hoc-Meldungen bekanntgegeben wurden. Dem Manager 
wurden schlussendlich drei Verstöße gegen die Bestimmungen zu 
Insiderhandel nachgewiesen. 

Insgesamt erzielte der Manager durch die verbotenen Geschäfte 
einen Vorteil von  104.394,39 in Form von Gewinnen sowie vermiedenen 
Verlusten. Dieser Vorteil wird von der FMA für verfallen erklärt und 
eingezogen. Zusätzlich wird für die Verstöße gegen die Bestimmungen 
von Insiderhandel eine Strafe in Höhe von  704.375 fällig - die 
höchste, die die FMA je gegen eine natürliche Person verhängt hat. 

"Insiderhandel lohnt sich nicht", so die FMA-Vorstände Helmut 
Ettl und Eduard Müller. "Die Vorschriften gegen Insiderhandel und 
Marktmanipulation sind für die Integrität des Kapitalmarkts und das 
Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger absolut unverzichtbar. Auch in 
diesem Bereich verfolgt die FMA eine ganz klare Null-Toleranz- 
Politik." Die Ermittlungsergebnisse der FMA lösten auch 
Untersuchungen in anderen europäischen Ländern aus. 

Der Abschluss des Insiderhandel-Verfahrens im Wege der 
beschleunigten Verfahrensbeendigung bringt einerseits für den 
Beschuldigten rasch Rechtssicherheit, andererseits verkürzt sie das 
behördliche Verfahren und spart damit Ressourcen und steigert die 
Effizienz der Aufsicht. 

Zwtl.: Insiderhandel ist illegal und lohnt sich nicht 

Wer Insiderinformationen erlangt und dieses Wissen für 
Wertpapiergeschäfte ausnützt, kann sich strafbar machen. Die FMA 
gewährleistet eine engmaschige Marktüberwachung durch die laufende 
Analyse von Wertpapiertransaktionen und den Einsatz von 
Hinweisgebersystemen, mit dem Ziel, die Marktintegrität und die 
Stärkung des Vertrauens der Anleger:innen in diese Märkte 
sicherzustellen. 

Beschwerden und Hinweise aus dem Markt zur Verfolgung von 
Marktmissbrauch können einen bedeutenden Beitrag für die Sauberkeit 
am österreichischen Finanzmarkt leisten. Wenn Sie Informationen zu 
möglichem Insiderhandel oder Marktmanipulation haben, dann melden Sie 
diese an die Beschwerdestelle der FMA mittels Kontaktformular oder 
anonym über das Whistleblower-System der FMA. Personen, die beruflich 
Geschäfte mit Finanzinstrumenten tätigen, sind verpflichtet, 
verdächtige Transaktionen und Aufträge an die FMA zu melden. 

Link zum Whistleblower-Tool der FMA: 
https://www.fma.gv.at/whistleblowing/ 

Rückfragehinweis: 
   FMA-Mediensprecher 
   Boris Gröndahl 
   Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995 
   E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom 

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER 
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** 

OTS0070    2024-11-27/11:02

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