APA ots news: Damit "grün" drin ist, wenn "grün" draufsteht: FMA erläutert...

dpa-AFX · Uhr

APA ots news: Damit "grün" drin ist, wenn "grün" draufsteht: FMA erläutert neue Namens-Regeln für Investmentfonds

FMA-Schriftenreihe "Reden wir über Aufsicht" widmet sich  
Leitlinie der europäischen Marktaufsicht ESMA zu ESG-Namen - 
über 200 österreichische Investmentfonds betroffen 

Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) informiert  
die 
heimischen Fondsgesellschaften mit einer neuen Ausgabe der 
Publikation Reden wir über Aufsicht zur Umsetzung der europäischen 
Vorgaben zu Fondsnamen, die über bestimmte Begriffe einen 
Nachhaltigkeits-Bezug herstellen. Die von der Europäischen Wertpapier 
- und Marktaufsicht (ESMA) eingeführte Leitlinie soll sicherstellen, 
dass Anleger:innen an den Finanzmärkten reiner Wein eingeschenkt wird 
und nicht in Marketing und Vertrieb Behauptungen aufgestellt werden, 
denen die Produkte in der Realität nicht standhalten. Das 
Versprechen, das eingesammelte Geld in ökologische, soziale oder dem 
unternehmerischen Wohlverhalten verpflichtete Zwecke (ESG) zu leiten, 
kann bereits im Namen eines Fonds angedeutet werden, etwa wenn 
Begriffe wie "grün/green", "nachhaltig/sustainable" oder ESG 
verwendet werden, um die entsprechende Aufmerksamkeit auf sich zu 
ziehen. In Österreich sind nach Erkenntnissen der FMA mindestens 223 
Fonds mit rund 43 Mrd. Fondsvermögen von der Leitlinie der ESMA 
betroffen. 

Die Leitlinie, die die FMA im vergangenen Jahr in ihre 
Aufsichtspraxis übernommen hat, legt erstmalig europaweit fest, dass 
mindestens 80% der Investitionen tatsächlich entsprechenden Kriterien 
genügen muss. Das bedeutet grob gesprochen: wenn durch den Namen ein 
bestimmtes ESG-Anlageziel impliziert wird, dann müssen mindestens 80% 
des verwalteten Vermögens dieses Ziel auch erfüllen. Bisher wird 
mangels europäischer regulatorischer Vorgaben in vielen Fällen nur 
mit einem Schwellenwert von 50% gearbeitet. 

Die Leitlinien sehen auch Ausschlusskriterien vor: Je nach ESG- 
bezogenem Begriff im Fondsnamen sind Investitionen in Unternehmen in 
gewissen Sektoren ausgeschlossen: Kohle, Erdöl, Gas und 
emissionsintensive Stromerzeugung, umstrittene Waffen, Tabak sowie 
Firmen, die konkrete Prinzipien einer guten Unternehmensführung (good 
governance) nicht befolgen. 

Unter dem Titel "ESG-Fondsnamen: Whats in a name?" erläutert die 
vierte Ausgabe von Reden wir über Aufsicht konkrete Details und 
Spezifika für den österreichischen Markt. Die Schriftenreihe, mit der 
die FMA ihre aufsichtliche Erwartungshaltung zu rezenten Themen 
darstellt, wurde im vergangenen Jahr gestartet. 

Die neue Ausgabe von Reden wir über Aufsicht finden Sie auf der 
FMA-Website hier . Die vergangenen Ausgaben der Schriftenreihe können 
Sie hier nachlesen . Die Pressemitteilung der FMA zur ESMA-Richtlinie 
vom 2. Okt. 2024 finden Sie hier . Weitere Informationen der FMA zum 
Themenbereich Sustainable Finance gibt es hier . 

Rückfragehinweis: 
   FMA-Mediensprecher 
   Boris Gröndahl 
   Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995 
   E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom 

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER 
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** 

OTS0023    2025-02-04/09:26

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