FRESENIUS SE & Co. KGaA Bad Homburg v. d. Höhe ISIN: DE0005785604 // WKN: 578560
ISIN: DE0005785620 // WKN: 578562 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Eindeutige Kennung: 62e062797eddef11b53e00505696f23c
Wir laden hiermit unsere Aktionäre1 zu der am Freitag, 23. Mai 2025, um 10:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ im Congress Center Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
1 Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Dokument gelten für alle Geschlechter gleichermaßen, auch wenn aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wurde.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Fresenius SE & Co. KGaA und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung; im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von Euro 563.237.277,00 ausweist, festzustellen. |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Fresenius SE & Co. KGaA von Euro 563.237.277,00 für das Geschäftsjahr 2024 wie folgt zu verwenden:
Zahlung einer Dividende von Euro 1,00 je Aktie |
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auf Stück 563.237.277 dividendenberechtigte Aktien |
Euro |
563.237.277,00 |
Die Dividende ist am 28. Mai 2025 zahlbar. |
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Vortrag auf neue Rechnung |
Euro |
0,00 |
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Euro |
563.237.277,00 |
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von Euro 1,00 je dividendenberechtigter Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. |
5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025, des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für die eventuelle prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025 und zum Prüfer für die eventuelle prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen im Sinne der §§ 115, 117 Wertpapierhandelsgesetz, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2026 erstellt werden, zu wählen.
Die Wahl zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 der Abschlussprüfer-RL 2006/43/EG i.d.F. der CSRD (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 eine ausdrückliche Wahl dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts also nach dem deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüfungsverordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde. |
6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Für das Geschäftsjahr 2024 wurde gemäß § 162 AktG ein Vergütungsbericht erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen ist.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 nebst Vermerk über die Prüfung des Abschlussprüfers ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite
https://www.fresenius.de/hauptversammlung
zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen. |
7. |
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und die Änderung von § 13 Abs. 4 der Satzung
Gemäß § 113 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AktG ist von der Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu beschließen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist. Nach erfolgter Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütung durch die Hauptversammlung 2021 hat eine erneute Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats in der ordentlichen Hauptversammlung 2025 zu erfolgen.
Entsprechend der Empfehlung G.17 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) soll bei der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Komplexität, Verantwortung und Bedeutung der Aufgaben des Prüfungsausschusses aufgrund der weitergehenden Überwachungs- und Kontrollpflichten (insbesondere nach Maßgabe des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes und des DCGK) soll die Höhe der zusätzlichen Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für die Mitgliedschaft und den Vorsitz im Prüfungsausschuss angehoben werden.
Auf der Grundlage eines Marktvergleichs sollen die zusätzliche Vergütung der Mitglieder des Prüfungsausschusses für jedes volle Geschäftsjahr auf Euro 50.000,00 (bisher Euro 40.000,00) sowie die zusätzliche Vergütung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf Euro 125.000,00 (bisher Euro 80.000,00) für jedes volle Geschäftsjahr erhöht werden.
Die Anpassung soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 erfolgen. Im Übrigen soll die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats unverändert bleiben.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die vorgeschlagenen Änderungen sind im Einzelnen in dem Dokument „Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats“ beschrieben, das von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite
https://www.fresenius.de/hauptversammlung
zugänglich ist und dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein wird.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a) |
§ 13 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„(4) |
Für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats erhält ein Mitglied für jedes volle Geschäftsjahr eine zusätzliche feste Vergütung von Euro 50.000,00, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Euro 125.000,00.“ |
Im Übrigen bleibt § 13 der Satzung unverändert. |
b) |
Die neue Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß dem geänderten § 13 der Satzung - wie sie auf der Internetseite der Gesellschaft im Dokument „Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats“ im Einzelnen beschrieben ist - wird gebilligt. |
c) |
Die neue Vergütung ist anzuwenden mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025. |
|
8. |
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA setzt sich gemäß §§ 95, 96 AktG, § 22 Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) in Verbindung mit §§ 24, 25 MgVG sowie § 8 Abs. 1 und 2 der Satzung aus je sechs Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Im Aufsichtsrat müssen gemäß § 96 Abs. 3 Satz 1 AktG Frauen und Männer jeweils mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent vertreten sein, wobei gemäß § 96 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 96 Abs. 3 Satz 2 AktG der Mindestanteil vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen ist.
Die Neuwahl der sechs Vertreter der Anteilseigner wird erforderlich, da die Amtszeit der Vertreter der Anteilseigner nach § 8 Abs. 3 der Satzung gemäß den Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlungen 2021 bzw. 2022 mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung endet.
Gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, folgende Personen als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:
8.1. |
Herrn Michael Diekmann, Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien, wohnhaft in München
Herr Michael Diekmann bekleidet bei folgenden Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:
Allianz SE (Vorsitzender)
Fresenius Management SE (Konzernmandat) |
8.2. |
Herrn Prof. Dr. med. Ralf Kiesslich, Vorstandsvorsitzender und Medizinischer Vorstand Universitätsmedizin Mainz, wohnhaft in Mainz
Herr Kiesslich bekleidet bei keinen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien. |
8.3. |
Herrn Wolfgang Kirsch, Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien, wohnhaft in Königstein
Herr Wolfgang Kirsch bekleidet bei folgenden Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:
Adolf Würth GmbH & Co. KG
B. Metzler Seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft (Vorsitzender)
Fresenius Management SE (Konzernmandat, Vorsitzender) |
8.4. |
Frau Prof. Dr. med. Iris Löw-Friedrich, Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien, wohnhaft in Ratingen
Frau Prof. Dr. med. Iris Löw-Friedrich bekleidet bei folgenden Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:
Evotec SE (Vorsitzende) |
8.5. |
Frau Susanne Zeidler, Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien, wohnhaft in Mainz
Frau Susanne Zeidler bekleidet bei folgenden Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:
Fresenius Management SE (Konzernmandat) |
8.6. |
Herrn Dr. Christoph Zindel, Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien, wohnhaft in Röttenbach
Herr Dr. Christoph Zindel bekleidet bei folgenden Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:
Gerresheimer AG |
Sämtliche Kandidaten werden für eine Amtszeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Jahr in welchem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Es bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die gemäß Empfehlung C.13 des DCGK offenzulegen sind. Alle Kandidaten werden als unabhängig angesehen.
Herr Wolfgang Kirsch hat für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat erklärt, erneut für das Amt des Vorsitzenden zu kandidieren. Herr Michael Diekmann hat für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat erklärt, erneut für das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden zu kandidieren. Frau Zeidler hat für den Fall ihrer Wahl erklärt, erneut für das Amt der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zur Verfügung zu stehen.
Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden. Herr Kiesslich wird als neues Mitglied vorgeschlagen. Die übrigen vorgeschlagenen Personen gehören dem Aufsichtsrat bereits an und werden zur Wiederwahl vorgeschlagen.
Weitere Informationen zu den Kandidaten finden Sie in der Anlage zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 „Weitere Angaben zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9“ sowie auf der Internetseite der Gesellschaft
https://www.fresenius.de/hauptversammlung |
9. |
Beschlussfassung über Wahlen zum Gemeinsamen Ausschuss
§ 13a der Satzung der Gesellschaft bestimmt, dass die Gesellschaft einen Gemeinsamen Ausschuss hat, der aus zwei von der persönlich haftenden Gesellschafterin entsandten Mitgliedern des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin und aus zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft besteht (Gemeinsamer Ausschuss).
Die Neuwahl der zwei Mitglieder aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft wird erforderlich, da die Amtszeit der Vertreter aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft nach § 13b Abs. 4 i.V.m. § 8 Abs. 3 der Satzung gemäß den Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlungen 2021 bzw. 2022 mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung endet.
Der Aufsichtsrat schlägt gemäß § 13b Abs. 4 und § 8 Abs. 3 der Satzung vor, die folgenden Personen in den Gemeinsamen Ausschuss zu wählen:
9.1. |
Herrn Michael Diekmann, Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien, wohnhaft in München |
9.2. |
Frau Susanne Zeidler, Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien, wohnhaft in Mainz |
Beide werden mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, in den Gemeinsamen Ausschuss gewählt. Das Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Weitere Informationen zu Herrn Michael Diekmann und Frau Susanne Zeidler finden Sie unter Tagesordnungspunkt 8, in der Anlage zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 „Weitere Angaben zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9“ sowie auf der Internetseite der Gesellschaft
https://www.fresenius.de/hauptversammlung
Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden. |
10. |
Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen, und die Änderung von § 14 Abs. 3 der Satzung
Gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Eine entsprechende Satzungsregelung ist auf einen Zeitraum von längstens fünf Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister zu befristen.
Die Hauptversammlung vom 17. Mai 2023 hat der persönlich haftenden Gesellschafterin eine solche Ermächtigung erteilt für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister. Die entsprechende Regelung in § 14 Abs. 3 der Satzung wurde am 15. Juni 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Sie läuft somit am 15. Juni 2025 aus.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin erneut eine solche Ermächtigung zu erteilen, und zwar wiederum für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung im Handelsregister.
Die Gesellschaft hat ihre ordentliche Hauptversammlung 2024 als Präsenzversammlung durchgeführt. Auch die diesjährige ordentliche Hauptversammlung wird als Präsenzversammlung stattfinden. Der damit verbundene direkte Austausch mit den Aktionären und Aktionärsvertretern hat für uns einen hohen Stellenwert.
Um Flexibilität zu wahren, soll die persönlich haftende Gesellschafterin aber auch für künftige Hauptversammlungen im Einzelfall und nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden können, ob die Hauptversammlung als Präsenzversammlung oder im virtuellen Format abgehalten werden soll. Vor allem in Fällen einer Pandemie oder sonstiger Notfallsituationen, in denen eine Präsenz-Hauptversammlung nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten durchgeführt werden kann, muss eine Alternative zur Präsenz-Hauptversammlung im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre möglich sein. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ihre Entscheidungen für jede Hauptversammlung individuell anhand sachlicher Kriterien und unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre sowie unter Einbeziehung des Aufsichtsrats treffen. Dabei werden insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte, Durchführungs- und Gesundheitsrisiken, Aufwände und Kosten sowie Nachhaltigkeitserwägungen berücksichtigt.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass eine virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Rechte der Aktionäre in umfassender Weise wahrt und daher nicht nur eine praktikable, sondern zugleich auch eine aktionärsfreundliche Alternative zur klassischen Präsenzhauptversammlung sein kann. Das virtuelle Format ermöglicht eine direkte Interaktion zwischen Aktionären und Verwaltung während der Versammlung im Wege der elektronischen Kommunikation. Aktionäre haben im virtuellen Format insbesondere weitreichende Rede-, Frage- und Antragsrechte während der virtuellen Hauptversammlung. Es ist tendenziell nicht beabsichtigt, die Aktionäre mit ihren Fragen in das Vorfeld einer virtuellen Hauptversammlung zu verweisen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 14 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„(3) |
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung gilt für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung in das Handelsregister (Ermächtigung 2025).“ |
|
11. |
Beschlussfassung über Änderungen der Formvorschriften für die Einberufung von Sitzungen und Beschlussfassungen außerhalb von Sitzungen des Aufsichtsrates sowie die Änderung von § 10 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 der Satzung
§ 10 Abs. 1 der Satzung sieht vor, dass die Sitzungen des Aufsichtsrats schriftlich einberufen werden sowie in dringenden Fällen die Einberufung telegrafisch, fernschriftlich, per Telefax, mittels anderer elektronischer Kommunikationsmittel (E-Mail etc.) oder fernmündlich erfolgen kann. Darüber hinaus ist in § 10 Abs. 2 Satz 3 der Satzung auch für Beschlussfassungen außerhalb von Sitzungen als mögliche Formen schriftlich, telegrafisch, fernschriftlich, per Telefax oder fernmündlich vorgesehen.
Aus Praktikabilitäts- und Effizienzerwägungen sollen diese Formvorschriften aktualisiert werden. Die Einberufung der Sitzungen soll in Textform (E-Mail etc.) möglich sein und in dringenden Fällen auch in sonstiger Form oder auch formlos (zum Beispiel telefonisch). Die Beschlussfassung außerhalb von Sitzungen soll ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) oder telefonisch zulässig sein.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 10 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:
„(1) |
Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden vom Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen in Textform (§ 126b BGB) einberufen. In der Einladung sind die einzelnen Gegenstände der Tagesordnung anzugeben. In dringenden Fällen kann die Frist abgekürzt werden und die Einberufung in sonstiger Form oder auch formlos (zum Beispiel telefonisch) erfolgen.“ |
„(2) |
[...] Außerhalb von Sitzungen sind Beschlussfassungen in Textform (§ 126b BGB), in sonstiger Form oder auch formlos (zum Beispiel telefonisch) zulässig, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter dies anordnet.“ |
Im Übrigen bleibt § 10 der Satzung unverändert. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Von den insgesamt ausgegebenen Stück 563.237.277 Aktien sind zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Stück 563.237.277 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Wie im Vorjahr wird die Hauptversammlung auch in diesem Jahr als Präsenzversammlung stattfinden, an der die Aktionäre und Aktionärsvertreter physisch vor Ort teilnehmen können.
Aktionäre, die an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Die Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter
Fresenius SE & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens am 16. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.
Die Anmeldung bedarf gemäß § 15 Abs. 1 Satz 5 der Satzung der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Für den Nachweis der Berechtigung reicht gemäß § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG und § 15 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Fresenius SE & Co. KGaA ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach § 67c Abs. 3 AktG aus, der sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung beziehen muss, d.h. auf den Geschäftsschluss des 1. Mai 2025 (Nachweisstichtag). Ausweislich der Gesetzesmaterialien zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 meint Geschäftsschluss 24:00 Uhr (hier: MESZ).
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes erhält der Aktionär oder sein Bevollmächtigter eine Eintrittskarte für die ordentliche Hauptversammlung. Die Eintrittskarte ist ein reines Organisationsmittel und stellt keine zusätzliche Teilnahmebedingung dar. Zur Erleichterung der Abwicklung bitten wir jedoch darum, die Eintrittskarte an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung vorzulegen.
Darüber hinaus können die Aktionäre der Eintrittskarte die Zugangsdaten für das Aktionärsportal entnehmen, über welches sie, soweit gewünscht, die elektronische Briefwahl ausüben oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen und anweisen können. Um diese Funktionen im Aktionärsportal nutzen zu können, ist es wichtig, die Eintrittskarte zur Hauptversammlung mit den darauf vermerkten Zugangsdaten für das Aktionärsportal rechtzeitig zu erhalten. Daher bitten wir die Aktionäre, im eigenen Interesse frühzeitig für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft bei der oben genannten Anmeldestelle Sorge zu tragen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
Jede Aktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme.
Zur Anmeldung und zum Nachweis des Anteilsbesitzes über Intermediäre gemäß § 67c AktG siehe den Abschnitt „Kommunikation über Intermediäre“.
Verfahren für die Stimmabgabe
Aktionäre können das Stimmrecht durch Stimmabgabe in der Hauptversammlung, durch elektronische Briefwahl oder durch einen Bevollmächtigten wie nachstehend näher bestimmt ausüben.
Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege elektronischer Kommunikation (elektronische Briefwahl) ausüben. Auch im Fall einer elektronischen Briefwahl sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend ausgeführt erforderlich.
Für die Übermittlung von elektronischen Briefwahlstimmen bzw. deren Widerruf oder Änderung bietet die Gesellschaft das passwortgeschützte Aktionärsportal unter
https://www.fresenius.de/hauptversammlung
an, das dafür bis Donnerstag, 22. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ, zur Verfügung stehen wird. Das Aktionärsportal wird voraussichtlich ab dem 1. Mai 2025 freigeschaltet.
Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal und weitere Erläuterungen können die Aktionäre der per Post übersandten Eintrittskarte entnehmen. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte mit den Zugangsdaten für das Aktionärsportal sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, im eigenen Interesse frühzeitig für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Die elektronische Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die Teilnahme an der Hauptversammlung - durch den Aktionär selbst oder durch einen Vertreter - gilt jedoch als Widerruf der bereits im Aktionärsportal abgegebenen elektronischen Briefwahlstimmen.
Auch Bevollmächtigte können sich der elektronischen Briefwahl bedienen (siehe hierzu die Erläuterungen im nachfolgenden Abschnitt „Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte“).
Zur Stimmabgabe über Intermediäre gemäß § 67c AktG siehe den Abschnitt „Kommunikation über Intermediäre“.
Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen, insbesondere durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, aber z.B. auch durch einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder einen sonstigen Dritten. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung durch einen Bevollmächtigten sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend ausgeführt erforderlich.
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).
Die Gesellschaft bietet für die Erteilung von Vollmachten bzw. für deren Widerruf das passwortgeschützte Aktionärsportal unter
https://www.fresenius.de/hauptversammlung
an, das dafür bis Donnerstag, 22. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ, zur Verfügung stehen wird. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal und weitere Erläuterungen können die Aktionäre der per Post übersandten Eintrittskarte entnehmen.
Darüber hinaus können die Vollmacht und ihr Widerruf in Textform gegenüber der Gesellschaft unter nachstehender Postanschrift oder E-Mail-Adresse
Fresenius SE & Co. KGaA
Investor Relations
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
oder in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform. Dieser kann entweder am Tag der Hauptversammlung vor Ort vorgewiesen oder der Gesellschaft vorab an die vorstehend genannte Adresse (einschließlich der E-Mail-Adresse) übermittelt werden. Zur Erleichterung der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte für die Hauptversammlung ein Vollmachtsformular, das für die Bevollmächtigung genutzt werden kann.
Wenn die Vollmacht bzw. der Nachweis der Bevollmächtigung vorab unter der vorstehend genannten Postanschrift bzw. E-Mail-Adresse an die Gesellschaft übermittelt wird, bitten wir aus organisatorischen Gründen um eine Übermittlung bis Donnerstag, 22. Mai 2025, 18:00 Uhr MESZ.
Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 der Satzung wird bestimmt, dass der Widerruf einer erteilten Vollmacht auch durch persönliches Erscheinen in der Hauptversammlung erfolgen kann.
Soweit die Vollmacht einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater oder einer gemäß § 135 Abs. 8 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG gleichgestellten Person erteilt wird, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Nach § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG muss die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Eine solche Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere, mit diesen gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich mit diesen über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Stimmrechtsvertretung durch Vertreter der Gesellschaft
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor oder auch noch während der ordentlichen Hauptversammlung (bis zum Beginn der Abstimmung) zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls wie vorstehend ausgeführt zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Die Vollmacht und die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen ebenfalls der Textform, ebenso deren etwaiger Widerruf oder deren etwaige Änderung.
Für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. deren Widerruf oder Änderung bietet die Gesellschaft das passwortgeschützte Aktionärsportal unter
https://www.fresenius.de/hauptversammlung
an, das dafür bis Donnerstag, 22. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ, zur Verfügung stehen wird. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal und weitere Erläuterungen können die Aktionäre der per Post übersandten Eintrittskarte entnehmen.
Darüber hinaus können die Aktionäre auch zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das Vollmachtsformular verwenden, das sie zusammen mit der Eintrittskarte für die ordentliche Hauptversammlung erhalten. Das vollständig ausgefüllte Formular kann der Gesellschaft schon vor der Hauptversammlung an folgende Adresse übermittelt werden:
Fresenius SE & Co. KGaA
Investor Relations
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
In diesem Fall muss das Formular aus organisatorischen Gründen bis Donnerstag, 22. Mai 2025, 18:00 Uhr MESZ, unter der vorstehend genannten Postanschrift bzw. E-Mail-Adresse bei der Gesellschaft eingehen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vor Ort auch noch während der laufenden Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung zu bevollmächtigen.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden gemäß den von den Aktionären erteilten Weisungen abstimmen. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht insgesamt ungültig. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Fragerechts, zur Stellung von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.
Zu Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter über Intermediäre gemäß § 67c AktG siehe den Abschnitt „Kommunikation über Intermediäre“.
Kommunikation über Intermediäre
Die Anmeldung zur Hauptversammlung, der Nachweis des Anteilsbesitzes, die Stimmabgabe sowie Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter können gemäß § 67c AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 auch über Intermediäre im ISO-Format 20022 an die Gesellschaft übermittelt werden (SWIFT: CMDHDEMMXXX). Für die Verwendung der SWIFT-Kommunikation ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen auch auf diesem Weg innerhalb der oben für die Anmeldung bzw. den Nachweis des Anteilsbesitzes bestimmten Frist eingehen, d.h. spätestens am 16. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ.
Eine Stimmabgabe bzw. Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter müssen auch auf diesem Weg aus organisatorischen Gründen spätestens am 22. Mai 2025, 18:00 Uhr MESZ eingehen.
Einzelheiten sind von den Aktionären bei ihrem jeweiligen (Letzt-)Intermediär, z.B. bei ihrer Depotbank, zu erfragen.
Übertragung der Hauptversammlung
Es ist beabsichtigt, die Rede des Vorstandsvorsitzenden der persönlich haftenden Gesellschafterin in Ton und Bild im Internet unter der Internetadresse
https://www.fresenius.de/hauptversammlung
zu übertragen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse eine Aufzeichnung der Rede des Vorstandsvorsitzenden der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Verfügung zu stellen.
Rechte der Aktionäre
Die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben anlässlich der diesjährigen Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte:
Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG). In diesem Fall haben die Aktionäre nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Antrag halten. Ein solches Verlangen ist schriftlich zu richten an:
Fresenius SE & Co. KGaA
Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin
Fresenius Management SE
z. H. Herrn Dr. Michael Moser
Else-Kröner-Straße 1
61352 Bad Homburg v.d.H.
Das Verlangen muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 22. April 2025, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sein. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
https://www.fresenius.de/hauptversammlung
veröffentlicht.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats zu Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden (§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG). Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an
Fresenius SE & Co. KGaA
Investor Relations
Else-Kröner-Straße 1
61352 Bad Homburg v.d.H.
E-Mail: ir-fre@fresenius.com
zu richten. Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, einschließlich des Namens und Wohnorts beziehungsweise Sitzes des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen, unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
https://www.fresenius.de/hauptversammlung
veröffentlichen. Dabei werden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt, die bis zum 8. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ bei der genannten Adresse eingehen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden.
Auskunftsrecht der Aktionäre
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf die persönlich haftende Gesellschafterin die Auskunft verweigern.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung kann der Versammlungsleiter angemessene Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit und der zusammengenommenen Rede- und Fragezeit zu Beginn oder während der Hauptversammlung, für die Aussprache zu einzelnen Gegenständen der Tagesordnung sowie für einzelne Rede- und Fragebeiträge festsetzen. Er ordnet den Schluss der Debatte an, soweit und sobald dies für eine ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung erforderlich ist.
Weitere Angaben zu den Abstimmungen gemäß Tabelle 3 Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
Unter den Tagesordnungspunkten 1 bis 5 sowie 7 bis 11 haben die Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschlussvorschläge verbindlichen Charakter. Unter Tagesordnungspunkt 6 hat die Abstimmung über den bekanntgemachten Beschlussvorschlag empfehlenden Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung), d.h. nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Internetseite, über die die Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz zugänglich sind
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen ist auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.fresenius.de/hauptversammlung
zugänglich. Darüber hinaus sind den Aktionären über diese Internetseite auch die weiteren Informationen nach § 124a AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG zur Hauptversammlung zugänglich (u.a. der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 nebst Vermerk des Abschlussprüfers, eine nähere Darstellung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie Formulare zur Bevollmächtigung und Weisungserteilung). Ferner finden sich dort weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre, die Angaben nach § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, etwaige publizitätspflichtige Anträge von Aktionären sowie die derzeit gültige Fassung der Satzung der Gesellschaft.
Bad Homburg v.d.H., im April 2025 Fresenius SE & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin Fresenius Management SE
Der Vorstand
Anlage zu Tagesordnungspunkten 8 und 9
Weitere Angaben zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9
Ausführliche Lebensläufe
8.1 Michael Diekmann
Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Fresenius SE & Co. KGaA
Erstbestellung: 2015
Geburtsdatum: 23. Dezember 1954
Geburtsort: Bielefeld
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang |
2003 - 2015 |
Allianz SE (vormals Allianz AG)
Vorstandsvorsitzender |
1998 - 2003 |
Allianz AG
Mitglied des Vorstands |
1988 - 1998 |
Allianz Versicherungs-AG |
1983 - 1988 |
Diekmann / Thieme GbR (Verlagshaus)
Geschäftsführer |
Ausbildung / Akademischer Werdegang |
1973 - 1982 |
Universität Göttingen
Studium der Rechtswissenschaften und Philosophie |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten |
Allianz SE1 (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Fresenius Management SE (Konzernmandat Fresenius) |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien |
Keine |
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1 Börsennotiert
8.2 Prof. Dr. med. Ralf Kiesslich
Vorstandsvorsitzender und Medizinischer Vorstand der Universitätsmedizin Mainz
Geburtsdatum: 14. Mai 1970
Geburtsort: Wiesbaden
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang |
Seit 2024 |
Universitätsmedizin Mainz
Vorstandsvorsitzender und Medizinischer Vorstand |
2021-2023 |
Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken Wiesbaden
Medizinischer Geschäftsführer |
2014-2021 |
Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken Wiesbaden
Klinikdirektor für Gastroenterologie, Ärztlicher Direktor |
2012-2014 |
St. Marienkrankenhaus Frankfurt
Chefarzt für Innere Medizin und Gastroenterologie |
2008-2012 |
Universitätsmedizin Mainz
W2-Professur für gastrointestinale Endoskopie |
Ausbildung / Akademischer Werdegang |
2005 |
Universitätsmedizin Mainz
Habilitation |
1996 |
Universitätsmedizin Mainz
Promotion |
1990-1996 |
Universitätsmedizin Mainz
Studium der Humanmedizin |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten |
Keine |
|
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien |
Keine |
|
8.3 Wolfgang Kirsch
Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien
Aufsichtsratsvorsitzender
Erstbestellung: 2021
Geburtsdatum: 19. März 1955
Geburtsort: Bensberg
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang |
2002 - 2018 |
DZ BANK AG |
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- |
2006 - 2018 Vorsitzender des Vorstands |
- |
2005 - 2006 stellvertretender Vorsitzender des Vorstands |
- |
2002 - 2005 Mitglied des Vorstands |
|
2000 - 2002 |
Deutsche Bank AG, Frankfurt
Managing Director und Senior Credit Executive der Corporates und Real Estate Division bzw. CIB Corporate und Investment Bank |
1998 - 2000 |
Deutsche Bank, Singapore
General Manager und Chief Country Officer |
1981 - 1998 |
Deutsche Bank AG, Düsseldorf und Frankfurt
Verschiedene Positionen im Corporate und Investment Banking |
Ausbildung / Akademischer Werdegang |
1977 - 1981 |
Universität Köln
Studium Betriebswirtschaftslehre (Diplom-Kaufmann) |
1975 - 1977 |
Deutsche Bank AG
Ausbildung zum Bankkaufmann |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten |
Adolf Würth GmbH & Co. KG
B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft (Vorsitz)
Fresenius Management SE (Konzernmandat Fresenius) |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien |
Keine |
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8.4 Prof. Dr. med. Iris Löw-Friedrich
Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien
Mitglied des Aufsichtsrats Fresenius SE & Co. KGaA
Erstbestellung: 2016
Geburtsdatum: 17. November 1960
Geburtsort: Offenbach am Main
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang |
2008 - 2024 |
UCB S.A.
Chief Medical Officer und Executive Vice President Arzneimittelentwicklung |
2001 - 2009 |
Schwarz Pharma AG
Mitglied des Vorstands, Leitung Forschung und Entwicklung |
2000 - 2001 |
BASF Pharma
Vice President Global Projects |
1992 - 2000 |
Hoechst AG
Verschiedene Positionen, zuletzt Vice President Clinical Development |
Ausbildung / Akademischer Werdegang |
Seit 2000 |
Universität Frankfurt am Main
Professur für Innere Medizin |
1985 |
Universität Frankfurt am Main
Promotion (Dr. med.) |
1979 - 1985 |
Universität Frankfurt am Main
Studium der Medizin |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten |
Evotec SE1 (Vorsitzende) |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Keine
1 Börsennotiert
8.5 Susanne Zeidler
Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien
Mitglied des Aufsichtsrats Fresenius SE & Co. KGaA
Erstbestellung: 2022
Geburtsdatum: 28. Februar 1961
Geburtsort: Marl
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang |
2012 - 2022 |
Deutsche Beteiligungs AG, Frankfurt am Main
Mitglied des Vorstands / Finanzvorstand
Verantwortlich für Finanz- und Rechnungswesen, Investor Relations, Recht und Steuern, Portfoliobewertung, Risikomanagement, Interne Revision, Personal, Organisation, IT |
2011 - 2012 |
Kirche in Not, Königstein im Taunus
Geschäftsführerin in der internationalen Zentrale des Hilfswerks |
1990 - 2011 |
KPMG AG, Frankfurt am Main
Zuletzt: Partnerin |
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- |
2005 - 2010: Audit Services / Gemeinnützige Organisationen und Krankenhäuser |
- |
2000 - 2005: Leitung der Berichtskritik und von Verwaltungsbereichen |
- |
1990 - 2000: Corporate Finance / Unternehmensbewertungen |
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1987 - 1990 |
Winterhager Dr. Heintges Stützel Laubach GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf
Zuletzt: Prüferin und Steuersachbearbeiterin |
Ausbildung / Akademischer Werdegang |
1995 |
Bestellung zur Wirtschaftsprüferin (2013 Verzicht auf Bestellung) |
1992 |
Bestellung zur Steuerberaterin (2022 Verzicht auf Bestellung) |
1980 - 1987 |
Westfälische Wilhelms-Universität Münster |
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- |
1987: Abschluss Diplom-Kaufmann |
- |
1981 - 1987: Studium der Betriebswirtschaftslehre |
- |
1980 - 1981: Lehramtsstudium der Fächer Latein und Französisch |
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Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten |
Fresenius Management SE (Konzernmandat) |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien |
Keine |
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8.6 Dr. Christoph Zindel
Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien
Vormaliger Vorstand Siemens Healthineers AG
Mitglied des Aufsichtsrats Fresenius SE & Co. KGaA
Erstbestellung: 2022
Geburtsdatum: 13. April 1961
Geburtsort: Stuttgart
Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang |
2019 - 2022 |
Siemens Healthineers AG, Erlangen
Mitglied des Vorstands,
Verantwortlich für Imaging, Advanced Therapies, Technology & Innovation, Quality & Regulatory Affairs, Sustainability |
2018 - 2019 |
Siemens Healthineers AG, Erlangen
President Business Segment Diagnostic Imaging |
2015 - 2018 |
Siemens AG, Healthcare Sektor, Erlangen
SVP, Geschäftsführer Magnetresonanztomographie |
2014 - 2015 |
Beckmann-Coulter - A Danaher Company, Miami (USA)
SVP, Leiter der Geschäftsgebiete Hämatologie und Urologie |
1998 - 2014 |
Siemens AG, Healthcare Sektor |
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- |
2012-2014 CEO PETNET Solutions (Radiopharmaceuticals), Knoxville (USA) |
- |
1998 - 2012 Verschiedene leitende Funktionen: Marketing, R & D, Erlangen |
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1994 - 1998 |
Universität Tübingen
Assistenzarzt Chirurgie |
1993 - 1994 |
Universität Frankfurt am Main
Assistenzarzt Innere Medizin, Nuklearmedizin |
Ausbildung / Akademischer Werdegang |
1995 |
Universität Frankfurt am Main,Promotion (Dr. med.) |
1985 - 1992 |
Universität Frankfurt am Main, Studium der Medizin |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten |
Gerresheimer AG1 |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien |
Keine |
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1 Börsennotiert
Hinweise zum Datenschutz
1) |
Verantwortliche Stelle, Kategorien von verarbeiteten Daten und Zwecke der Datenverarbeitung |
Die Fresenius SE & Co. KGaA, Else-Kröner-Straße 1, 61352 Bad Homburg v.d.H., Deutschland („Gesellschaft“), E-Mail: ir-fre@fresenius.com, verarbeitet als verantwortliche Stelle personenbezogene Daten (insbesondere Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte und Stimmabgabe sowie gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des jeweiligen Aktionärsvertreters) auf der Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zu ermöglichen. Sofern Aktionäre oder Aktionärsvertreter und die Gesellschaft miteinander in Kontakt treten, verarbeitet die Gesellschaft zudem diejenigen personenbezogenen Daten (etwa die vom Aktionär oder Aktionärsvertreter angegebenen Kontaktdaten, wie z. B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer), die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten. Gegebenenfalls verarbeitet die Gesellschaft auch personenbezogene Daten zu Fragen, Anträgen, Wahlvorschlägen und Verlangen der Aktionäre oder Aktionärsvertreter im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sowie zur Aufstellung des Teilnehmerverzeichnisses nach § 129 Abs. 1 und 4 AktG.
2) |
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung |
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“).
3) |
Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten, Datenquellen und Speicherdauer |
Die Gesellschaft bzw. die Dienstleister der Gesellschaft, die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung beauftragt wurden, erhalten die personenbezogenen Daten der Aktionäre oder Aktionärsvertreter von der Anmeldestelle, welche die Daten von den Aktionären oder Aktionärsvertretern selbst oder von den depotführenden Instituten der Aktionäre erhält. Die von der Gesellschaft beauftragten Dienstleister erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung können auch weitere personenbezogene Daten zu Fragen, Anträgen, Wahlvorschlägen und Verlangen der Aktionäre oder Aktionärsvertreter erhoben werden. Im Übrigen werden personenbezogene Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeitet und zur Verfügung gestellt, insbesondere über das Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten und zur Vermeidung von etwaigen Haftungsrisiken gespeichert und anschließend gelöscht.
4) |
Rechte von Betroffenen und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten |
Die Aktionäre und Aktionärsvertreter haben als Betroffene unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Zur Ausübung dieser Rechte gegenüber der Gesellschaft können sich die Aktionäre und Aktionärsvertreter unentgeltlich unter den oben genannten Kontaktdaten an die Gesellschaft oder direkt an den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft wenden: Fresenius SE & Co. KGaA, Datenschutzbeauftragter, Else-Kröner-Straße 1, 61352 Bad Homburg v.d.H., Deutschland, E-Mail: dataprotection@fresenius.com. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.
Weitere Hinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter im Rahmen der Nutzung des Aktionärsportals können im Aktionärsportal abgerufen werden.
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