Kriegsende-Gedenken im Bundestag ohne Diplomat aus Russland - Dafür mit Ukrainer

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Berlin (Reuters) - An der Bundestags-Gedenkveranstaltung zum 80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai wird der ukrainische, aber nicht der russische Botschafter teilnehmen.

Die ukrainische Botschaft bestätigte am Donnerstag auf Anfrage, dass Botschafter Oleksij Makejew an dem Gedenkakt wie viele andere ausländische Diplomaten teilnehmen werde. Es sei richtig, dass die Botschafter Russlands und Belarus dagegen wegen des Überfalls auf die Ukraine nicht eingeladen worden seien. Dies bestätigte eine Sprecherin des Bundestages. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner sei damit der Empfehlung der Bundesregierung gefolgt, sagte sie. Nicht eingeladen worden seien auch die diplomatischen Vertreter Venezuelas, des Iran, Myanmars, Nicaraguas und Nordkoreas.

"Im Mittelpunkt unserer Gedenkstunde zum 8. Mai im Deutschen Bundestag steht die nationale Dimension des Erinnerns", sagte Klöckner. "Es geht um die Rolle Deutschlands, das den brutalsten Krieg der Geschichte zu verantworten hatte und um die Aufarbeitung." Der 80. Jahrestag des Kriegsendes sei dieser nationalen Perspektive gewidmet.

Der Berliner SPD-Landespolitiker Andreas Geisel begrüßte die Entscheidung. "Die Entscheidung des Bundestags sendet an die Repräsentanten eines aggressiven, kriegführenden Staates, der sein Nachbarland aus imperialistischem Machstreben heraus anlasslos und völkerrechtswidrig überfallen hat, die richtige Botschaft", teilte er mit.

Am Mittwoch hatte die Beteiligung des russischen Botschafters an einem Weltkriegsgedenken im brandenburgischen Seelow für Streit gesorgt. Die Seelower Höhen waren vor 80 Jahren Teil der Stellungen zur Verteidigung von Berlin, die die Rote Armee aufhalten sollten. Zehntausende Soldaten starben damals. Die lokalen Vertreter von SPD und CDU hatten die Teilnahme des russischen Botschafters verteidigt.

Angesichts des 80. Jahrestages des Kriegsendes hatte das Auswärtige Amt in einem internen Schreiben bereits am 16. Januar Handlungsempfehlungen auf allen staatlichen Ebenen vorgelegt. Danach wird von der Teilnahme an von Russland oder Belarus organisierten Feierlichkeiten abgeraten. Sollten Vertreter beider Länder unangekündigt bei Feierlichkeiten auftauchen, könnten die Organisatoren auch von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, heißt es dort.

(Bericht von Andreas Rinke, redigiert von Hans Busemann. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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