Rückschlag für Google vor US-Gericht in Kartellverfahren - Aktie fällt

Reuters · Uhr
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(Reuters) - Google hat in einem US-Kartellverfahren um die Marktmacht des Suchmaschinenbetreibers einen Rückschlag erlitten.

Die Tochter des US-Konzerns Alphabet habe zwei Märkte für Online-Werbung illegal beherrscht, befand Bundesrichterin Leonie Brinkema am Donnerstag. Sie kam zu dem Schluss, dass Google widerrechtlich Monopole auf den Märkten für Anzeigenserver von Verlagen und für Werbebörsen innehatte, die zwischen Käufern und Verkäufern vermitteln. Die Kartellbehörden hätten jedoch nicht nachweisen können, dass das Unternehmen auch eine Monopolstellung bei Netzwerken für Werbetreibende besitze.

An der Börse kamen die Nachrichten aus dem Gerichtssaal nicht gut an. Die Aktie von Google sank zwischenzeitlich um bis zu 2,1 Prozent.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der Konzern klassische Methoden zur Monopolbildung angewandt, indem er Konkurrenten durch Übernahmen ausschaltete, Kunden an seine Produkte band und kontrollierte, wie Transaktionen auf dem Online-Werbemarkt abliefen. Der Richterspruch könnte den Staatsanwälten den Weg ebnen, die Werbeprodukte des Konzerns zu zerschlagen. Das US-Justizministerium hatte mindestens den Verkauf des Google Ad Managers gefordert, der die beiden vom Urteil betroffenen Bereiche umfasst.

Google entgegnete, der Fall konzentriere sich auf die Vergangenheit, als das Unternehmen noch daran arbeitete, seine Tools mit Produkten von Wettbewerbern kompatibel zu machen. Zudem würden die Staatsanwälte die Konkurrenz von anderen Tech-Riesen wie Amazon und Comcast ignorieren, erklärte der Anwalt von Google. Die Ausgaben für digitale Werbung hätten sich inzwischen auf Apps und Streaming-Videos verlagert. "Wir haben die Hälfte dieses Falles gewonnen und werden gegen die andere Hälfte Berufung einlegen", sagte eine Sprecherin des Unternehmens.

Dem US-Konzern steht nun bevor, dass zwei verschiedene US-Gerichte die Abspaltung von Vermögenswerten oder Änderungen der Geschäftspraktiken anordnen könnten. Ein Gericht in Washington wird kommende Woche über den Antrag des Justizministeriums verhandeln, das Unternehmen zu zwingen, seinen Internet-Browser Chrome aus kartellrechtlichen Gründen zu verkaufen und andere Maßnahmen zu ergreifen, um seine Vorherrschaft bei der Online-Suche zu beenden.

Google hatte zuvor als Reaktion auf den regulatorischen Druck der Europäischen Union (EU) nach Angaben von Insidern den Verkauf seiner Handelsplattform für Online-Werbung angeboten, wie die Nachrichtenagentur Reuters im September meldete. Auch die Europäer werfen Google vor, das hochprofitable Werbegeschäft, das den Löwenanteil zum Konzernumsatz beiträgt, zu bevorzugen.

(Bericht von Jody Godoy; Geschrieben von Philipp Krach; Redigiert von Scot W. Stevenson; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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