Pro Familia begrüßt Pläne zur Kostenübernahme bei Abtreibung
BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesverband Pro Familia begrüßt die im Koalitionsvertrag von Union und SPD verankerte Absicht, die Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen künftig großzügiger zu gestalten. "Wir finden es richtig, dass ungewollt Schwangere nicht mit den signifikanten Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch allein gelassen werden und begrüßen die Pläne im Koalitionsvertrag", schreibt der Verband auf dpa-Anfrage.
Davon würden aus Sicht des Verbands, der unter anderem ungewollt Schwangere berät, auch jene Frauen profitieren, die bereits die Kosten für den Eingriff erstattet bekämen. Auch ihnen bliebe bei einer generellen Kostenübernahme künftig der Zeitdruck, der bürokratische Aufwand und "oft ein Gefühl von Scham" erspart, heißt es dazu weiter.
Pläne von Schwarz-Rot bislang noch vage
Ob die künftige Koalition wirklich plant, den gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für jeden Schwangerschaftsabbruch aufzubürden, ist jedoch fraglich. Der Koalitionsvertrag bleibt dazu eher vage: "Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus", heißt es dort.
Die CDU-Familienpolitikerin Silvia Breher deutete bereits an, dass damit keine generelle Kostenübernahme gemeint sei. Die Koalition werde "prüfen, in welchen Fällen die Kostenübernahme notwendig ist", sagte Breher der dpa.
Laut Pro Familia liegen die jetzigen Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch zwischen 350 und 600 Euro. Die Einkommensgrenze, bis zu der Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, liegt bei 1.446 Euro netto. Diese kann sich, wie das Bundesfamilienministerium erläutert, für jedes minderjährige Kind, das im Haushalt lebt, um 343 Euro erhöhen. Auch die Unterkunftskosten spielten für die Kalkulation eine Rolle.
Kosten werden nur unter bestimmten Umständen übernommen
Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums wurden im Jahr 2024 in Deutschland 106.455 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Die Kosten werden dabei nach den bisherigen Regeln stets dann von den Krankenkassen übernommen, wenn ein medizinischer Grund oder eine sogenannte kriminologische Indikation, etwa nach einer Vergewaltigung, vorliegt.
Frauen, die sich jenseits dieser Fälle zu einem Abbruch entschließen, haben keinen generellen Anspruch auf Kostenübernahme. Wie viele Frauen im vergangenen Jahr die Kosten für ihren Abbruch selbst übernommen haben, wird nach Angaben der jeweiligen Ministerien für Familie und Gesundheit nicht erfasst.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erklärt auf Anfrage, dass der Gesetzgeber die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich dazu verpflichten könne, Kosten für Schwangerschaftsabbrüche zu übernehmen. Das geschehe auch schon in den oben genannten Fällen.
Wie eine künftige Regelung aussehen könne, sei aber noch "völlig unklar", betont ein Sprecher. Deshalb könne auch zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Prognose zu möglichen Mehrkosten für die Kassen abgegeben werden./faa/DP/he