INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft Jena ("Gesellschaft") ISIN DE000A254211 Eindeutige Kennung des Ereignisses: ISHOHV250516 Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
Mit Bekanntmachung der Einberufung im Bundesanzeiger vom 4. April 2025 haben wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 16. Mai 2025, um 10:00 Uhr (MESZ) in den Räumen der Gesellschaft, Steinweg 10, 07743 Jena, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Nach Einberufung der Hauptversammlung hat die Shareholder Value Beteiligungen AG, Frankfurt, („Antragstellerin“), deren Anteile sich auf mehr als den zwanzigsten Teil des Grundkapitals belaufen, gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz (AktG) verlangt, dass die Tagesordnung der für den 16. Mai 2025 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung der INTERSHOP Communications AG um einen Tagesordnungspunkt ergänzt wird.
Die Tagesordnung wird daher auf Verlangen der Antragstellerin unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 9 um folgenden Tagesordnungspunkt 10 ergänzt:
TOP 10 Beschlussfassung über die Nachwahl eines vierten Aufsichtsratsmitglieds
Nach § 9 Abs. 1 S. 1 der Satzung in ihrer gegenwärtig geltenden Fassung besteht der Aufsichtsrat aus vier Mitgliedern, die sämtlich von den Anteilseignern zu wählen sind. Zu Punkt 7 der Tagesordnung der für den 16. Mai 2025 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung wird eine Verkleinerung des Aufsichtsrats durch Satzungsänderung auf drei Mitglieder von der Verwaltung vorgeschlagen. Wir werden gegen diesen Beschlussvorschlag stimmen. Es ist daher davon auszugehen, dass § 9 Abs. 1 S. 1 der Satzung unverändert in Kraft bleibt.
Da das vierte Aufsichtsratsmandat nach dem Ausscheiden von Herrn Oliver Bendig aus dem Aufsichtsrat seit dem 1. Januar 2025 vakant ist, ist eine Nachwahl geboten.
Die Shareholder Value Beteiligungen AG schlägt vor,
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Herrn Matthias Breuckmann, Privatier, Frankfurt am Main, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, als weiteres Aufsichtsratsmitglied zu wählen. |
Herr Breuckmann ist kein Mitglied in anderen gesetzlichen zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Es bestehen keine Bestellungshindernisse in der Person von Herrn Breuckmann. Dieser hat uns bestätigt, im Falle seiner Wahl das Amt anzunehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat nehmen zum Ergänzungsverlangen wie folgt Stellung:
Die Entscheidung über die Frage der Größe des Aufsichtsrats liegt in der Zuständigkeit der Hauptversammlung. Sofern die Hauptversammlung an einem vierköpfigen Aufsichtsrat festhalten möchte, werden Vorstand und Aufsichtsrat diese Entscheidung respektieren. In diesem Fall ist es auch sinnvoll und im Interesse der Gesellschaft, das vierte vakante Aufsichtsratsmandat durch die Hauptversammlung zu vervollständigen.
Vor diesem Hintergrund unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat den Wahlvorschlag der Aktionärin Shareholder Value Beteiligungs AG zu TOP 10 der zu ergänzenden Tagesordnung, und der Aufsichtsrat schließt sich diesem ausdrücklich für den Fall der Ablehnung des Beschlussvorschlags der Verwaltung zu TOP 7 an.
Vorstand und Aufsichtsrat freuen sich auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Herrn Breuckmann.
Sonstige Hinweise
Unter https://www.intershop.com/de/hauptversammlung sind die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen, insbesondere auch das Ergänzungsverlangen und diese Bekanntmachung der Tagesordnungsergänzung, zugänglich.
Jena, im April 2025
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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