EQS-HV: SMA Solar Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2025 in Niestetal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: SMA Solar Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SMA Solar Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2025 in Niestetal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

22.04.2025 / 15:05 CET/CEST
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SMA Solar Technology AG Niestetal Wertpapier-Kenn-Nummer: A0DJ6J
ISIN: DE000A0DJ6J9


Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur

Ordentlichen Hauptversammlung der SMA Solar Technology AG, Niestetal, Deutschland, am Dienstag, den 3. Juni 2025 um 10.00 Uhr MESZ


ein, die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär*innen oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen) am Sitz der SMA Solar Technology AG, Sonnenallee 1, 34266 Niestetal, Deutschland (Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes) stattfindet.

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen) nicht physisch vor Ort an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen und ihre Bevollmächtigten können sich im Wege elektronischer Kommunikation über das von uns unter der Internetadresse

http://www.SMA.de/Hauptversammlung

zur Verfügung gestellte passwortgeschützte Aktionärsportal zuschalten und auf diese Weise an der Hauptversammlung teilnehmen. Unter dieser Internetadresse wird die gesamte Hauptversammlung für angemeldete Aktionär*innen und ihre Bevollmächtigten live übertragen.

Einzelheiten zu den Rechten der Aktionär*innen und ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den im Anschluss an die Tagesordnung beschriebenen weiteren Angaben und Hinweisen zur Einberufung.

I.

TAGESORDNUNG:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 der SMA Solar Technology AG, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts der SMA Solar Technology AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2024

Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind über unsere Investor Relations Seite im Internet unter

http://www.SMA.de/Hauptversammlung

zugänglich. Sie werden dort auch während der virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt und damit den Jahresabschluss festgestellt hat, so dass eine Feststellung durch die Hauptversammlung entfällt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 271.977.406,54 Euro in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Einzelentlastung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2024 personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen.

a)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Barbara Gregor für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

b)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr.-Ing. Jürgen Reinert für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Einzelentlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen.

a)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Roland Bent für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

b)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Martin Breul für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

c)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Oliver Dietzel für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

d)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Kim Fausing für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

e)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Johannes Häde für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

f)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Constanze Hufenbecher für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

g)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Uwe Kleinkauf für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

h)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Ilonka Nussbaumer für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

i)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor Frau Alexa Siebert für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

j)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Yvonne Siebert für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

k)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Romy Siegert für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

l)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Jan-Henrik Supady für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

m)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Matthias Victor für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichtserstattung

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die

BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main

a)

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 sowie zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2025, sofern diese einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

b)

zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichtserstattung im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive) für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen.

Die Bestellung zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen, die in nationales Recht umzusetzen ist. Im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einberufung im Bundesanzeiger befindet sich ein Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie im Gesetzgebungsverfahren, das eine Bestellung dieses Prüfers durch die Hauptversammlung vorsieht („CSRD-Umsetzungsgesetz“).

6.

Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 03. Juni 2025 endet die Amtszeit der fünf von der Hauptversammlung am 4. Juni 2020 gewählten Aufsichtsratsmitglieder sowie die Amtszeit von Frau Hufenbecher, die im September 2024 vom Amtsgericht Kassel zum Aufsichtsratsmitglied bestellt wurde. Daher sind für alle sechs Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner Neuwahlen erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Nominierungsausschusses und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele vor, folgende Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen:

Titel, Name Ausgeübter Beruf Wohnort
a) Constanze Hufenbecher Mitglied in Aufsichtsräten verschiedener Unternehmen München
b) Uwe Kleinkauf Geschäftsführer der WELL GROUP
GmbH & Co. KG und der WELL
development GmbH
Kassel
c) Dr. Ralph Lässig Unternehmensberater Köln
d) Ilonka Nussbaumer Executive Vice President HR und Head of Group HR der Danfoss A/S, Dänemark Sønderborg, Dänemark
e) Dr. Frank Possel-Dölken Geschäftsführer, Chief Digital Officer, Phoenix Contact GmbH & Co. KG Detmold
f) Jan-Henrik Supady Geschäftsführender Gesellschafter der Liesner & Co. GmbH Kassel

Die Wahlvorschläge streben gleichzeitig die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts für das Gesamtgremium an.

Die Wahlen sollen gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Satzung und in Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex als Einzelwahlen durchgeführt werden.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz aus je sechs Mitgliedern der Anteilseigner*innen und der Arbeitnehmenden zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Die Anteilseignervertretenden und die Arbeitnehmervertretenden haben für die anstehende Aufsichtsratswahl vereinbart, diesen Mindestanteil für die Anteilseigner*innen und die Arbeitnehmenden getrennt zu erfüllen. Im Aufsichtsrat der Gesellschaft müssen somit sowohl auf der Anteilseigner*innen- wie auf der Arbeitnehmendenseite jeweils wenigstens 2 Sitze von Frauen und 2 Sitze von Männern besetzt sein, um die Anforderungen des § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Durch die Wahl der vorgeschlagenen Kandidat*innen würde der erforderliche Mindestanteil erreicht. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertretenden nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Die Wahl erfolgt gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Wahl erfolgt demnach bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 beschließt.

Angabe gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

Die vorgenannten, zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Anteilseignervertretenden sind bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgelisteten Gesellschaften Mitglieder eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) aufgeführten Wirtschaftsunternehmen Mitglieder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums:

Frau Constanze Hufenbecher a) ist Mitglied des Aufsichtsrats der Voith GmbH & Co. KGaA und b) Mitglied des Gesellschafterausschusses der Voith Management GmbH und ist nominiert als Mitglied des Board of Directors der SWECO AB, Schweden, die am 29. April 2025 in ihrer jährlichen Hauptversammlung über die Besetzung entscheiden wird. Herr Dr. Ralph Lässig ist b) Mitglied des (freiwilligen) Aufsichtsrats der ODU GmbH & Co. KG.

Darüber hinaus ist keine der zur Wahl vorgeschlagenen Personen Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsrat oder in einem vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen.

Nach Ansicht des Aufsichtsrats stehen die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen mit Ausnahme von Frau Nussbaumer in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach lit. C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 offenzulegen wären. Frau Nussbaumer ist Executive Vice President HR und Head of Group Human Ressources der Danfoss A/S, Dänemark, die mit 20% an der SMA Solar Technology AG beteiligt ist.

Weitere Informationen zu den Kandidat*innen, insbesondere einen kurzen Lebenslauf, finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.SMA.de/Hauptversammlung

sowie unter Ziffer III. „Angaben über die unter Punkt 6 der Tagesordnung zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidat*innen“ abgedruckt.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr den einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt wird.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß §162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft.

Den Vergütungsbericht im Sinne des § 162 AktG finden Sie gemeinsam mit dem Prüfvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.SMA.de/Hauptversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.

II.

WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR EINBERUFUNG

1.

MITTEILUNG ÜBER DIE GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 34.700.000,00 Euro und ist in 34.700.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Anzahl der teilnahmeberechtigten Aktien und die Anzahl der Stimmrechte betragen damit im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 34.700.000. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

2.

ALLGEMEINE HINWEISE ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG

Der Vorstand hat gemäß § 13 Abs. 8 der Satzung beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der SMA Solar Technology AG am 3. Juni 2025 als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a AktG ohne physische Präsenz der Aktionär*innen oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen) abzuhalten.

Die gesamte Hauptversammlung wird für unsere ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten auf der Internetseite der SMA Solar Technology AG über das passwortgeschützte Aktionärsportal unter

http://www.SMA.de/Hauptversammlung

in Bild und Ton übertragen.

Über das passwortgeschützte Aktionärsportal können ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten sich elektronisch zur Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Hauptversammlung teilnehmen sowie gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Stellungnahmen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Weiterhin wird während der virtuellen Hauptversammlung das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung im passwortgeschützten Aktionärsportal, welches über den o.g. Link erreichbar ist, zur Verfügung stehen.

Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen wie nachstehend näher bestimmt ausüben. Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 haben verbindlichen, die vorgesehene Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 7 empfehlenden Charakter, und es besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Enthaltung zu stimmen.

3.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, d. h. zur elektronischen Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung, und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 der Satzung nur diejenigen Aktionär*innen berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 27. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse

SMA Solar Technology AG
c/o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25
86937 Scheuring
E-Mail: sma2025@itteb.de

bei der Gesellschaft anmelden.

Die Aktionär*innen müssen außerdem die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Für den Nachweis der Berechtigung ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut notwendig, der sich auf den im Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt beziehen muss. Alternativ hierzu reicht ein vom Letztintermediär ausgestellter Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG hat sich der Nachweis auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 12. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) („Record Date") zu beziehen. Wie die Anmeldung muss auch dieser Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 27. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Alternativ ist die Übermittlung des Nachweises gemäß § 67c Abs. 3, 1 AktG möglich.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär*in nur, wer sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz der Aktionär*innen zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz der Aktionär*innen zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Umgekehrt gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag Folgendes: Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär*in werden, sind nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von bisherigen, teilnahmeberechtigten Inhaber*innen bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist im Übrigen kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.

Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung werden den Aktionär*innen von der Anmeldestelle sogenannte Zugangskarten übersandt. Auf jeder Zugangskarte sind die für den Zugang zum passwortgeschützten Aktionärsportal notwendigen Zugangsdaten abgedruckt. Die Zugangsdaten bestehen aus der Kennung und einem Passwort.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionär*innen, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.

4.

VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE

a)

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionär*innen können sich hinsichtlich der Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung ihres Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine*n Stimmrechtsberater*in, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen.

Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Bevollmächtigen Aktionär*innen mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung bzw. Änderung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Im Falle der Bevollmächtigung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater*innen, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung, ihre Änderung oder ihr Widerruf können per Post oder E-Mail bis spätestens Sonntag, 1. Juni 2025 (24:00 Uhr MESZ) an folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt werden

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Vogelanger 25
86937 Scheuring
E-Mail: sma2025@itteb.de

Aktionär*innen, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.SMA.de/Hauptversammlung

zum Download zur Verfügung.

Darüber hinaus können der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung, ihre Änderung oder ihr Widerruf der Gesellschaft über das passwortgeschützte Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.SMA.de/Hauptversammlung

erreichbar ist, gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung übermittelt werden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht können ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionär*innen lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals setzt voraus, dass Bevollmächtigte von den Vollmachtgeber*innen die für den Zugang zum passwortgeschützten Aktionärsportal notwendigen Zugangsdaten erhalten.

b)

Stimmrechtsausübung durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen

Aktionär*innen können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter*innen vertreten lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter*innen der Gesellschaft, ihre Änderung und ihr Widerruf bedürfen der Textform.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen können per Post oder E-Mail bis spätestens Sonntag, 1. Juni 2025 (24:00 Uhr MESZ) an folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse erteilt, geändert oder widerrufen werden

SMA Solar Technology AG
c/o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25
86937 Scheuring
E-Mail: sma2025@itteb.de

Aktionär*innen, die die Stimmrechtsvertreter*innen der Gesellschaft bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.SMA.de/Hauptversammlung

zum Download zur Verfügung.

Darüber hinaus können die Erteilung, die Änderung oder der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen über das passwortgeschützte Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.SMA.de/Hauptversammlung

erreichbar ist, gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung vorgenommen werden.

Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter*innen sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen und können das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung, Anträgen und Wahlvorschlägen ausüben, zu denen ihnen Weisungen erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter*innen nehmen keine Vollmachten zur Leistung von Redebeiträgen, zur Stellung von Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen, zur Veranlassung der Aufnahme von Fragen in die Niederschrift oder zur Erklärung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.

c)

Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Briefwahl

Aktionär*innen können ihr Stimmrecht auch im Wege der elektronischen Briefwahl unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals abgeben. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Elektronische Briefwahlstimmen können ausschließlich über das passwortgeschützte Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.SMA.de/Hauptversammlung

erreichbar ist, bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die elektronische Briefwahl nicht zur Verfügung stehen.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatende oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gelten sowohl eine an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen erteilte Weisung als auch eine Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Wenn Briefwahlstimmen und Vollmachten/Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Wenn darüber hinaus auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1) per passwortgeschütztem Aktionärsportal, (2) per E-Mail, (3) auf dem Postweg übersandte Erklärungen.

Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG

Den Aktionär*innen wird im passwortgeschützten Aktionärsportal eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG bereitgestellt, die der Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung und somit bis zum Ablauf des 3. Juli 2025, 24:00 Uhr MESZ, herunterladen kann.

5.

VERÖFFENTLICHUNG AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT

Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden über unsere Investor Relations Seite im Internet unter

http://www.SMA.de/Hauptversammlung

folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a AktG):

a)

Der Inhalt der Einberufung mit der Erläuterung zur fehlenden Beschlussfassung zu Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung;

b)

die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen;

c)

Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung verwendet werden können;

d)

die Angaben gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 für die Mitteilung nach § 125 AktG;

e)

die Lebensläufe der zur Wahl stehenden Aufsichtsratsmitglieder;

f)

der Vergütungsbericht.

6.

RECHTE DER AKTIONÄR*INNEN

A)

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionär*innen, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form nach § 126a BGB (d. h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Gesellschaft

SMA Solar Technology AG
Vorstand
Sonnenallee 1
34266 Niestetal
Deutschland
oder per E-Mail: HV@SMA.de

zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Samstag, der 3. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ).

B)

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionär*innen nach §§ 126 Abs. 1 und 4, 127 AktG

Aktionär*innen können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 Abs. 1 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG).

Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionär*innen einschließlich des Namens der Aktionär*innen, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dort genannten Voraussetzungen (dies sind u. a. Aktionär*innen, die es verlangen) zugänglich zu machen, wenn Aktionär*innen mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt haben. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Montag, der 19. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ). Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt.

Wahlvorschläge von Aktionär*innen nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i.V.m. § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG). Nach § 127 Satz 1 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend, insbesondere gilt auch hier Montag, der 19. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) als letztmöglicher Termin, bis zu dem Wahlvorschläge bei der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein müssen, um noch zugänglich gemacht zu werden.

Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionär*innen gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

SMA Solar Technology AG
Vorstand
Sonnenallee 1
34266 Niestetal
Deutschland
oder per E-Mail: HV@SMA.de

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionär*innen (einschließlich des Namens des Aktionärs/ der Aktionärin und - im Falle von Anträgen - der Begründung) werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

http://www.SMA.de/Hauptversammlung

zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.

Von der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionär*innen gelten nach § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Die Gesellschaft ermöglicht, das Stimmrecht zu diesen Anträgen oder Wahlvorschlägen auszuüben, sobald die den Antrag stellenden oder den Wahlvorschlag unterbreitenden Aktionär*innen ordnungsgemäß legitimiert und ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet sind.

Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben darüber hinaus das Recht, in der Hauptversammlung im Rahmen ihres Rederechts Anträge und Wahlvorschläge im Wege der Videokommunikation zu stellen.

C)

Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 AktG

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten haben das Recht, nach § 130a Absatz 1 bis 4 AktG Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen.

Die Einreichung der Stellungnahmen hat in Textform in deutscher Sprache über das passwortgeschützte Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.SMA.de/Hauptversammlung

erreichbar ist gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis spätestens Mittwoch, 28. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) zu erfolgen.

Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, spätestens am Donnerstag, 29. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) im passwortgeschützten Aktionärsportal veröffentlicht.

Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen, die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung sind ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.

D)

Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG

Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Hauptversammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Redebeiträge sind am Dienstag, 3. Juni 2025, ab 09:00 MESZ bis zu dem vom Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt über das passwortgeschützte Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.SMA.de/Hauptversammlung

erreichbar ist, anzumelden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AktG sowie alle Arten von Auskunftsverlangen nach § 131 AktG dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen den Aktionär*innen bzw. ihren Bevollmächtigten und der Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

E)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten haben das Recht, in der Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Außerdem besteht in der Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. 1d AktG ein Nachfragerecht zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten.

Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation wahrgenommen werden kann. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.

Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

Gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung kann der Vorsitzende der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht der Aktionär*innen zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- oder Redebeitrag angemessen festsetzen.

F)

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 245 AktG

Angemeldete Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht, über das passwortgeschützte Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.SMA.de/Hauptversammlung

zugänglich ist, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 3. Juni 2025 an bis zu deren Ende Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift des amtierenden Notars zu erklären.

G)

Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung der vorgenannten Rechte

Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung der vorgenannten Rechte und ihren Grenzen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.SMA.de/Hauptversammlung

unter „Hinweise zu den Rechten der Aktionär*innen“ veröffentlicht.

7.

HINWEIS ZUM DATENSCHUTZ FÜR DIE TEILNEHMENDEN DER HAUPTVERSAMMLUNG DER SMA SOLAR TECHNOLOGY AG

Die SMA Solar Technology AG, Sonnenallee 1, 34266 Niestetal, verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionär*innen (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Zugangskarte) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung der SMA Solar Technology AG rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c) Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i.V.m. §§ 67, 118 ff. Aktiengesetz. Darüber hinaus können Datenverarbeitungen, die der Organisation der virtuellen Hauptversammlung dienlich sind, auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen erfolgen (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DS-GVO). Die SMA Solar Technology AG erhält die personenbezogenen Daten der Aktionär*innen in der Regel über die Anmeldestelle von dem Kreditinstitut, das die Aktionär*innen mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt haben (sog. Depotbank). Die SMA Solar Technology AG überträgt die Hauptversammlung im Internet. Hierbei können die personenbezogenen Daten von Teilnehmenden verarbeitet werden, dies gilt auch für die Redebeiträge, Fragen und Anträge der Aktionär*innen sowie eingereichte Stellungnahmen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 (1) S. 1 lit. f) DS-GVO.

Für die virtuelle Hauptversammlung werden zusätzliche personenbezogene Daten in sogenannten „Logfiles“ verarbeitet, um die Virtualisierung technisch zu ermöglichen und deren Administration zu vereinfachen. Dies betrifft z.B. Ihre IP-Adresse, den von Ihnen verwendeten Webbrowser sowie Datum und Uhrzeit des Aufrufs. Die Gesellschaft verwendet diese Daten zu keinen anderen Zwecken als hier angegeben.

Die von der SMA Solar Technology AG für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionär*innen ausschließlich nach Weisung der SMA Solar Technology AG und nur soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiteitenden der SMA Solar Technology AG und die Mitarbeitenden der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionär*innen haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionär*innen bzw. Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 Aktiengesetz) für andere Aktionär*innen und Aktionärsvertreter einsehbar. Dies gilt auch für die Redebeiträge, Fragen und Anträge der Aktionär*innen sowie eingereichte Stellungnahmen. Die SMA Solar Technology AG löscht die personenbezogenen Daten der Aktionär*innen im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionär*innen das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionär*innen ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu (Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, poststelle@datenschutz.hessen.de).

Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionär*innen den Datenschutzbeauftragten der SMA Solar Technology AG unter:

SMA Solar Technology AG
Datenschutzbeauftragter
Sonnenallee 1
34266 Niestetal
Tel: 0561 9522 3636
E-Mail datenschutz@sma.de
8.

TECHNISCHE HINWEISE ZUR TEILNAHME AN DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Sie für die Teilnahme an der Hauptversammlung, d. h. zur elektronischen Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer sowie ein Mikrofon.

Für den Zugang zum passwortgeschützten Aktionärsportal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Zugangsdaten. Diese befinden sich auf der Zugangskarte, welche Ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung zugeschickt wird.

Weitere Einzelheiten zum passwortgeschützten Aktionärsportal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen stehen den Aktionär*innen im passwortgeschützten Aktionärsportal zur Verfügung.

9.

HINWEIS ZUR VERFÜGBARKEIT DER BILD- UND TONÜBERTRAGUNG

Die Aktionär*innen können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des passwortgeschützten Aktionärsportals können nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum passwortgeschützten Aktionärsportal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für die Durchführung der Hauptversammlung über das Internet eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt ihren Aktionär*innen aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die Durchführung der Hauptversammlung zu unterbrechen.

III.

ANGABEN ÜBER DIE UNTER PUNKT 6 DER TAGESORDNUNG ZUR WAHL VORGESCHLAGENEN AUFSICHTSRATSKANDIDAT*INNEN


Constanze Hufenbecher

Geburtsjahr: 1970
Nationalität: Deutsch

2021 - 2023 Infineon Technologies AG, Neubiberg
Mitglied des Vorstands, Chief Digital Transformation Officer
2016 - 2020 Lufthansa Technik AG, Hamburg
Mitglied des Vorstands, Chief Financial Officer
2012 - 2016 BE Printers & Prinovis Ltd. Co. KG (Bertelsmann Gruppe), Hamburg
Chief Financial Officer
2010 - 2012 DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH (Bertelsmann Gruppe), Hamburg
Geschäftsführerin, Chief Financial Officer
2004 - 2009 Infineon Technologies AG, Neubiberg
Vice President & General Manager Business Line Manufacturing & Technology Services
Vice President Corporate Program Office
Vice President & CFO Frontend Operations
Senior Director & CFO Business Unit Chipcard & Security Ics
2003 - 2004 Selbständige Unternehmensberaterin, München
1998 - 2002 Bertelsmann AG (heute Bertelsmann SE & Co. KGaA), Gütersloh
Vice President Mergers & Acquisitions
Senior Consultant Corporate Controlling & Investments
1994 - 1998 VIAG AG, München
Consultant Corporate Development & Controlling
Consultant Accounting & Corporate Planning

Studium der Betriebswirtschaftslehre, Eberhard-Karls-Universität Tübingen
International Management, School of Economics and Management Lund/Schweden

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

SMA Solar Technology AG, Niestetal - seit 2024

Voith GmbH & Co. KGaA, Heidenheim - seit 2019

Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien

Voith Management GmbH

SWECO AB, Schweden, Wahlkandidatin für das Board of Directors für die Hauptversammlung am 29.04.2025


Uwe Kleinkauf

Geburtsjahr: 1969
Nationalität: Deutsch

Seit 2024 WELL GROUP GmbH & Co..KG
Geschäftsführer und Gründer
Seit 2011 WELL being Stiftung, Kassel
Vorstandsvorsitzender und Mitstifter
Seit 2009 WELL development GmbH, Kassel
Geschäftsführer und Gründer
2008 -2009 SMA Solar Technology AG, Niestetal
Prokurist Group Treasury und Group Riskmanager
2001 - 2008 SMA Solar Technology AG, Niestetal
Abteilungsleiter Treasury und Beteiligungscontrolling
1996 - 2001 SMA Solar Technology AG, Niestetal
Key Account Manager Railway Technology

Studium der Wirtschaftswissenschaften (Dipl.-Oec.), Universität Kassel

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

SMA Solar Technology AG, Niestetal (Vorsitz) - seit 2020

Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien

Keine


Dr. Ralph Lässig

Geburtsjahr: 1968
Nationalität: Deutsch

Seit 2023 Lässig Advisory GmbH
Geschäftsführer
2017 - 2022 Boston Consulting Group
Partner
2010-2017 Roland Berger GmbH
Partner
2007-2010 AlixPartners
Director
2005-2007 Knorr-Bremse AG
Leiter Business Development
2001-2004 Roland Berger GmbH
Senior Project Manager
1998-2000 TCW Transfer-Centrum für Produktionslogistik und Technologiemanagement GmbH
Projektleiter

Studium der Elektrotechnik und Informationstechnik, Arbeits- und
Wirtschaftswissenschaftliches Aufbaustudium, Technische Universität München
Promotion in Wirtschaftswissenschaften

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien

ODU GmbH & Co. KG, Mühldorf am Inn - seit 2023


Ilonka Nussbaumer

Geburtsjahr: 1973
Nationalität: Österreichisch

Seit 2023 Danfoss A/S, Nordborg, Dänemark
Executive Vice President HR & Head of Group Human Ressources
2019 - 2022 Danfoss A/S, Nordborg, Dänemark
Senior Vice President, Head of Group HR
2011 - 2018 Voith GmbH, Heidenheim
Senior Vice President, Head of Group HR
2001 - 2010 Schaeffler Group, Herzogenaurach
2009 - 2010 Human Resources Automotive
Vice President
2007 - 2009 Shanghai, China
Vice President Human Resources Asia Pacific, Corporate Communication and Corporate Security
2005 - 2007 Taicang, China
Director Human Schaeffler China
2003 - 2004 Herzogenaurach
Plant Human Resources Specialist
2001 - 2003 Specialist Special Projects
2000 - 2001 Venturepark Incubator AG / Sportgate AG, Berlin
Venture Manager
1999 - 2000 I-D Media AG, Berlin
Assistant to the CEO

Studium der Handelswissenschaften, Wirtschafts-Universität Wien

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

SMA Solar Technology AG, Niestetal - seit 2019

Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien

Keine


Dr. Frank Possel-Dölken

Geburtsjahr: 1974
Nationalität: Deutsch

Seit 2020 Phoenix Contact GmbH & Co. KG
Mitglied der Gruppengeschäftsführung, Chief Digital Officer
2016 - 2020 Phoenix Contact GmbH & Co. KG
Vice President Corporate Technology & Value Chain
2012 - 2016 Phoenix Contact GmbH & Co. KG
Bereichsleiter Manufacturing Systems, ab 2014 Leitung Enterprise PLM Transformation Programm
2011 - 2012 Phoenix Contact GmbH & Co. KG, Phoenix Feinbau GmbH & Co.KG
Bereichsleiter Industrial Equipment
2008 - 2011 Phoenix Contact GmbH & Co. KG
Abteilungsleiter Manufacturing Technology Development
2006 - 2008 RWTH Aachen University
Geschäftsführer Exzellenzcluster „Integrative Produktionstechnik für Hochlohnländer“
2005 - 2006 RWTH Aachen University
Oberingenieur, Leiter Abteilung „Steuerungstechnik und Automatisierung“ am Werkzeugmaschinenlabor
2003 - 2005 RWTH Aachen University
Gruppenleiter “Automatisierung” am Werkzeugmaschinenlabor
2000 - 2003 RWTH Aachen University
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Werkzeugmaschinenlabor
1999 - 2000 Tsinghua University, Peking
Gastwissenschaftler Institute for Manufacturing Engineering

Studium des Maschinenbaus an der RWTH Aachen
Promotion zum Dr.-Ing. an der RWTH Aachen

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien

Keine


Jan-Henrik Supady

Geburtsjahr: 1979
Nationalität: Deutsch

Seit 2014 Liesner & Co. GmbH
Geschäftsführender Gesellschafter
2012 - 2013 Mondo Advisory GmbH (Geschäftsbetrieb in Liesner & Co. GmbH überführt)
Geschäftsführender Gesellschafter
2007 - 2012 Berenberg Bank-Gruppe
Prokurist der Tochtergesellschaft
Consilisto Berenberg Privat-Treuhand GmbH

Studium der Betriebswirtschaftslehre Philipps-Universität Marburg und Leuphana Universität Lüneburg
Ausbildung zum Bankkaufmann, NORD/LB, Braunschweig

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

SMA Solar Technology AG, Niestetal - seit 2020

Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien

Keine

 

Niestetal, im April 2025

SMA Solar Technology AG

Der Vorstand


22.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch
Unternehmen: SMA Solar Technology AG
Sonnenallee 1
34266 Niestetal
Deutschland
E-Mail: HV@SMA.de
Internet: http://www.SMA.de/Hauptversammlung
ISIN: DE000A0DJ6J9

Ende der Mitteilung EQS News-Service

2121622  22.04.2025 CET/CEST

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