BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / BDO-Studie: ...

dpa-AFX · Uhr (aktualisiert: Uhr)
BDO-Studie: Schutzschirmverfahren von Unternehmen in Schieflage kaum genutzt - Gute Erfolgsaussichten bei Erfüllung der Grundvoraussetzungen Hamburg (ots) - Das zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen zum 1. März 2012 eingeführte Schutzschirmverfahren zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens unter Fremdverwaltung wird von den betroffenen Unternehmen kaum genutzt. Trotz des größeren unternehmerischen Gestaltungsspielraumes wurden die Möglichkeiten des Schutzschirmverfahrens im ersten Jahr nur von einem niedrigen einstelligen Prozentsatz der dafür in Frage kommenden Unternehmen wahrgenommen. Aus diesem Grund hat BDO eine Umfrage durchgeführt, bei der sich etwa 200 Experten aus dem Bereich Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz beteiligten. Der Studie zufolge werden die Aussichten, ein Insolvenzverfahren unter Fremdverwaltung durch ein Schutzschirmverfahren zu vermeiden, von den Sanierungsexperten durchaus positiv bewertet. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass - die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens noch für mindestens 90 Tage sichergestellt ist, - die Aussichten für eine Sanierung überwiegend positiv sind und - der Ersteller der Schutzschirmbescheinigung ausreichend qualifiziert ist (z.B. ein vom betroffenen Unternehmen beauftragter in Insolvenzsachen erfahrener Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt). Drei Viertel der befragten Experten bewerten das Schutzschirmverfahren als geeignet für eine selbständige Sanierung von Unternehmen in Schieflage. Die bisher geringe Nutzung ist nach Einschätzung des BDO-Experten Dr. Heinrich Schimpf auf die Unsicherheit der Unternehmensführung und der Gesellschafter hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines Antrags zurück zu führen. Hintergrund: Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) bietet Schuldnern nach § 270b Insolvenzordnung seit dem 1. März 2012 im Rahmen des so genannten Schutzschirmverfahrens einen größeren Gestaltungsspielraum zur Eigensanierung des Unternehmens. Die Einleitung des Schutzschirmverfahrens setzt einen Eröffnungsantrag der Gesellschaft, einen Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung und einen Antrag auf Bestimmung einer Frist zur Vorlage eines Insolvenzplans voraus. Neben einem Eröffnungsantrag ist eine mit Gründen versehene Bescheinigung nach § 270b Insolvenzordnung vorzulegen. Aus Sicht der Unternehmen bietet das Schutzschirmverfahren die Möglichkeit zu einer möglichst frühen und 'geräuscharmen' Sanierung im Rahmen der Eigenverantwortung der Gesellschaft. Die vollständige Studie kann kostenfrei über BDO bezogen werden. Über BDO: Als eine der führenden Gesellschaften für Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen, Steuerberatung und wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Advisory Services sind wir ein professioneller Partner für den Unternehmenserfolg unserer Mandanten. Mit rund 1.900 Mitarbeitern an 25 Standorten betreut die Gesellschaft nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größenordnung. Durch persönliche Betreuung, Verlässlichkeit und höchste Qualität sowie durch die Einbindung in das leistungsfähige internationale Netzwerk ist BDO die erste Adresse für den Mittelstand, Familienunternehmen und aufstrebende kapitalmarktorientierte Unternehmen. BDO ist Gründungsmitglied des internationalen BDO Netzwerks. Es ist die einzige der fünf weltweit tätigen Accountant-Gruppen mit europäischen Wurzeln. Das Netzwerk von rechtlich selbstständigen, voneinander unabhängigen Gesellschaften besteht seit 1963 und ist mit knapp 55.000 Mitarbeitern in 138 Ländern präsent. Im Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftete das Netzwerk einen Umsatz von 4,6 Mrd. Euro. Originaltext: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/44014 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_44014.rss2 Kontakt Nicole Mainzer Referentin Presse/Kommunikation Tel: +49 40 - 30293-552 Fax: +49 40 - 30293-388 nicole.mainzer@bdo.de

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