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WTS legt Studie zu Verrechnungspreisen vor
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18.11.2013 / 14:40
WTS legt Studie zu Verrechnungspreisen vor Steuerliche Behandlung von Managementdienstleistungen in 79 Ländern
Rotterdam/München, 18.11.2013 - Die Verrechnung von Managementdienstleistungen innerhalb multinational agierender Unternehmen ('MNU') wird im OECD-Aktionsplan gegen Base Erosion and Profit Shifting ('BEPS') als eine Form der Aushöhlung von Steuerbemessungsgrundlagen betrachtet. Im Rahmen einer für 79 Länder erstellten Studie der Beratungsgesellschaft WTS wurden speziell diese Verrechnungen näher unter die Lupe genommen. Dabei wird deutlich, dass in vielen Ländern bereits Vorschriften bestehen, welche die steuerliche Behandlung von Managementdienstleistungen regeln. Allerdings sind diese Regelungen von Land zu Land oftmals unterschiedlich. Um die Gefahr einer Doppelbesteuerung für MNUs zu vermindern, ist daher die Erstellung einer angemessenen Verrechnungspreisdokumentation zu empfehlen.
Managementdienstleistungen im Fokus
Verrechnungspreise werden unter anderem für Zwecke der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung ermittelt. Zu den grenzüberschreitenden Verrechnungen im Konzern zählen auch Managementdienstleistungen wie etwa administrative, technische und kommerzielle Leistungen, die oftmals von einer Muttergesellschaft an deren ausländische Tochtergesellschaft(en) erbracht werden. Managementdienstleistungen sind immer wieder ein leichtes Ziel für Steuerbehörden bei Außenprüfungen, da die Angemessenheit der Verrechnung dieser Leistungen in der Praxis häufig schwer dokumentiert und daher oft nicht glaubhaft gemacht werden kann.
Die aktuelle Studie der WTS zeigt auf, wie Managementdienstleistungen steuerlich in 79 verschiedenen Ländern behandelt werden. Deutlich wird dabei, dass sich in fast 80 Prozent der betrachteten Länder Steuerbehörden bei Außenprüfungen bereits auf die Verrechnung dieser Leistungen konzentrieren. Darüber hinaus unterliegen derartige Verrechnungen in vielen Ländern (Quellen-)Steuern und/oder sind steuerlich nicht abzugsfähig. In Anbetracht der Tatsache, dass in 75 Prozent der 79 Länder bereits spezifische Gesetze zu Verrechnungspreisen bestehen, stellt sich die Frage, inwieweit sich aus dem Aktionsplan eine Änderung der steuerlichen Behandlung von tatsächlich erbrachten Managementdienstleistungen ergibt.
'In den meisten Ländern bestehen bereits spezifische Vorschriften, die den steuerlichen Umgang mit Verrechnungspreisen regeln - das schließt auch Managementdienstleistungen ein. Allerdings bergen diese Verrechnungen hohes Konfliktpotenzial: Während die Verrechnung aus Sicht eines Landes als Aushöhlung von Steuerbemessungsgrundlagen betrachtet werden könnte, könnte ein anderes Land dieselbe Verrechnung als Schutz der Steuerbemessungsgrundlage ansehen', erläutert Jan Boekel, WTS Niederlande und Autor der Studie.
Unterschiede bei der Auslegung der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien bleiben bestehen
Unabhängig davon, wie das Ergebnis des Mitte 2013 präsentierten OECD-Aktionsplans ausfallen wird, erwartet die WTS, dass Unterschiede in der lokalen Interpretation der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien und Unterschiede in der landesspezifischen Gesetzgebung weiterhin bestehen bleiben. So haben bisher nur 40 Prozent der Länder ein Programm für Vorabverständigungsvereinbarungen (Advance Pricing Agreements) entwickelt. Das zeigt, dass die Steuerbehörden der verschiedenen Länder nicht den gleichen Erfahrungsstand zum Thema Verrechnungspreise haben. Auch unterscheiden sich die Auffassungen hinsichtlich der Akzeptanz und Anwendbarkeit der Verrechnungspreismethoden, welche zur Ermittlung und Dokumentation von Verrechnungspreisen herangezogen werden.
'Die OECD versucht, mit ihrem Aktionsplan die steuerliche Handhabung von Verrechnungspreisen zu vereinheitlichen und so mehr Transparenz für Steuerbehörden zu schaffen. Allerdings ist davon auszugehen, dass die darin vorgeschlagenen Richtlinien von den einzelnen Ländern weiterhin unterschiedlich ausgelegt werden. Damit bleibt die Gefahr einer Doppelbesteuerung für Unternehmen weiterhin bestehen', kommentiert Maik Heggmair, Head of Transfer Pricing bei WTS Deutschland.
Vermeidung von Steuerrisiken und Rechtsstreitigkeiten durch angemessene Dokumentation
Der beste Weg zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und Rechtstreitigkeiten ist eine angemessene Verrechnungspreisdokumentation. Diese wird laut Studie in über 90 Prozent der Länder zumindest empfohlen, in 48 Ländern ist diese sogar Pflicht. Dabei ist zu dokumentieren, dass sich die Verrechnung auf eine tatsächlich erbrachte Dienstleistung bezieht, dem Dienstleistungsempfänger daraus ein Nutzen entstanden ist und die dafür angesetzte Dienstleistungsgebühr nicht als zu hoch erachtet werden kann. Um die Fremdüblichkeit der Verrechnung zu belegen, wird in über 75 Prozent der Länder eine Datenbankstudie empfohlen, in 18 Ländern ist sie verpflichtend.
Es bleibt festzuhalten, dass es keinen einheitlichen, weltweit akzeptierten Weg gibt, um die Kosten für Managementdienstleistungen zu allokieren. Als mögliche Lösung zeigt die WTS im Rahmen der Studie einen Ansatz auf, mittels dessen ein System zur Verrechnung von Managementdienstleistungen erreicht werden kann, das für mindestens zwei Drittel der an der Studie teilnehmenden Länder akzeptierbar sein sollte.
Die komplette Studie steht auf www.wts.de zum Download bereit.
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