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APA ots news: Presseaussendung zur 43. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

Wien (APA-ots) - Die 43. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums  
(FMSG) fand am 2. 
Dezember 2024 statt. Schwerpunktthema war die Entwicklung der 
systemischen Risiken aus Fremdkapitalfinanzierungen von 
Wohnimmobilien. Das FMSG ist zudem bei seiner Empfehlung eines 
Antizyklischen Kapitalpuffers in Höhe von 0% geblieben und hat sein 
Arbeitsprogramm für das Jahr 2025 beschlossen. 

KIM-V war effektiv in der Reduktion systemischer Risiken aus 
Wohnimmobilienfinanzierungen 

Die Kreditvergabestandards, wie Schuldendienst- und 
Beleihungsquoten, haben sich seit Inkrafttreten der Kreditinstitute- 
Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) deutlich 
verbessert. Entsprechend dem letzten Financial Stability Report der 
Oesterreichischen Nationalbank Nr. 48 hat sich auf Grund der 
nachhaltigen Kreditvergabestandards der KIM-V der Anteil der 
ausgefallenen Wohnimmobilienkredite günstiger entwickelt, als es ohne 
die verbindliche Regelung der Fall gewesen wäre. Zusammen mit der 
gestiegenen Kapitalisierung des Bankensystems hat dies dazu 
beigetragen, dass aktuell kein Systemrisiko mit schwerwiegenden 
negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität aus 
Wohnimmobilienfinanzierung festgestellt werden kann. Für diesen Fall 
ist gesetzlich ein Auslaufen der Verordnung vorgesehen. 

Das Gremium weist jedoch ausdrücklich auf weiterhin bestehende 
wesentliche Risiken für das Finanzsystem hin - insbesondere im Falle 
rückläufiger Kapitalquoten kombiniert mit einer möglichen Rückkehr zu 
nicht-nachhaltigen Kreditvergabestandards und einer Entkopplung der 
Entwicklung der Immobilienpreise von jener der Einkommen. Das FMSG 
erwartet daher von den Instituten weiterhin die Einhaltung der von 
der KIM-V etablierten Vergabestandards. Das FMSG hat OeNB und FMA 
daher gebeten, zur Sicherung dieser Vergabestandards geeignete 
Maßnahmen, wie z.B. Leitlinien und kapitalbasierte Maßnahmen, zu 
überprüfen. 

Für einen zeitnahen Überblick sollte unabhängig davon die 
Datenerhebung von einer halbjährlichen auf eine vierteljährliche 
Frequenz, wie es für den überwiegenden Teil des aufsichtlichen 
Meldewesens üblich ist, umgestellt, und die Ergebnisse sollten in 
aggregierter Form regelmäßig veröffentlicht werden. 

Festgehalten wird, dass in vielen Ländern des Europäischen 
Wirtschaftsraums kreditnehmerbezogene Maßnahmen nicht nur bei 
Vorliegen systemischer Risiken eingesetzt werden, sondern ein 
struktureller Bestandteil in der Immobilienkreditvergabe sind. Auch 
die Europäische Zentralbank (EZB), der Europäische Rat für 
Systemrisiken (ESRB) und der Internationale Währungsfonds (IWF) sehen 
diese Maßnahmen als strukturell an - nachhaltige 
Kreditvergabestandards sind zu jedem Zeitpunkt ein wichtiges 
Fundament stabiler Finanzmärkte. 

Antizyklischer Kapitalpuffer 

Das Gremium empfiehlt, den Antizyklischen Kapitalpuffer bei 0% zu 
belassen. Die Kredit-BIP-Lücke ist auch im zweiten Quartal 2024 
negativ geblieben. 

Das Gremium hat im Jahr 2024 auf Basis von Analysen der OeNB 
damit begonnen, die Methodologie zur Identifikation zyklischer 
Risiken weiterzuentwickeln. Es ist vorgesehen, dass die neue 
Berechnungslogik im Laufe des Jahres 2025 in Kraft gesetzt wird. 

Arbeitsprogramm 2025 

Das Gremium wird sich auch im Jahr 2025 schwerpunktmäßig mit den 
systemischen Risiken aus Wohn- und Gewerbeimmobilienfinanzierungen 
auseinandersetzen. Bei den Gewerbeimmobilienfinanzierungen wird das 
Gremium die Angemessenheit der Höhe des sektoralen 
Systemrisikopuffers nach Vorliegen der ersten Meldedaten nach der 
Novelle der EU-Verordnung zu den Eigenmittelanforderungen (CRR III [1 
] ) evaluieren. Neben der Umstellung auf eine neue methodische 
Grundlage für den Antizyklischen Kapitalpuffer stehen auch die 
jährlichen Evaluierungen des Puffers für Systemrelevante Institute ( 
OSII) und der Systemrisiken aus der Hebelfinanzierung Alternativer 
Investmentfonds (AIF) auf der Agenda des Gremiums. 

Informationen zum FMSG 

Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine 
Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind 
Vertreter:innen des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, 
der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das 
FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und 
Risikohinweise abgeben. 

[1] Novelle der Verordnung (EU) 575/2013 

Rückfragehinweis: 
   Sekretariat des Finanzmarktstabiltätsgremiums 
   Mag. Marlies Faulmann 
   Telefon: +43 1 404 20/6900 
   E-Mail: kontakt@fmsg.at 
   Website: https://www.fmsg.at 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom 

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OTS0142    2024-12-02/16:45

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