Regelung für CFDs und Futures

Ampel will Grenze bei Verlustverrechnung von Termingeschäften kippen

onvista · Uhr

Wer mit Termingeschäften Verluste macht, kann diese bisher nur bis zur Grenze von 20.000 Euro im Jahr steuerlich mit Gewinnen verrechnen. Nun soll die umstrittene Regelung rückwirkend bis zum Jahr 2020 aufgehoben werden.

Quelle: Pavel Vatsura/Shutterstock.com

Die Ampelkoalition hat gestern beschlossen, die Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften auf 20.000 Euro per annum bei Termingeschäften abzuschaffen. Aktuell kannst du Verluste aus solchen Geschäften nur bis zu dieser Höchstgrenze steuerlich mit Gewinnen verrechnen. 

Das höchste deutsche Finanzgericht (Bundesfinanzhof, BFH) hatte jedoch bereits im Juni festgestellt, dass die derzeit geltende Begrenzung nicht mit der Verfassung vereinbar ist: Nun wird offenbar auch der Gesetzgeber tätig.

Neues BFH-Urteil
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Gesetzgebung verfassungswidrig: CFD- und Futures-Händler dürfen aufatmen

Die Änderung soll im neuen Jahressteuergesetz integriert werden, das regelmäßig zahlreiche steuerliche Anpassungen umfasst und ursprünglich auch die Begrenzung der Verlustverrechnungs-Begrenzung eingeführt hatte.

Rückwirkende Gesetzesänderung geplant

Bundesfinanzminister Christian Lindner und Justizminister Marco Buschmann (beide FDP) hatten bereits im Sommer 2022 angekündigt, diese Regelung rückgängig machen zu wollen. Seit dieser Ankündigung war bisher nichts Konkretes umgesetzt worden. Durch das BFH-Urteil vom Juni kam nun aber offenbar endlich Bewegung in die Sache.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer erklärte zur Einigung der Koalition bezüglich des Jahressteuergesetzes 2024:

„Die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und Forderungsausfälle im Privatvermögen wird gestrichen, so verhindern wir ungerechte Steuerforderungen. Die Regelung wird rückwirkend bis 2020 angewandt, was Rechtssicherheit schafft."

Verabschiedung des Gesetzes steht noch aus

Die Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften soll rückwirkend bis zum Jahr 2020 - dem Beginn der Regelung - aufgehoben werden. Die neue Gesetzgebung muss allerdings noch durch den Bundestag verabschiedet werden. Ein positives Ergebnis gilt allerdings als wahrscheinlich.

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