Mindestlohn-Kommission betont Unabhängigkeit

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Berlin (Reuters) - Im Streit über eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro hat die zuständige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften ihre Unabhängigkeit unterstrichen.

Die Vorsitzende des Gremiums, Christiane Schönefeld, meldete sich am Montagabend per Pressemitteilung zu Wort. In dem ungewöhnlichen Schritt verwies Schönefeld darauf, dass die Kommission Ende Juni über die Erhöhungen für 2026 und 2027 entscheiden werde. "Ihre Mitglieder unterliegen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen", erklärte Schönefeld.

Zuvor war zwischen Union und SPD eine Debatte entbrannt, ob im Entwurf ihres Koalitionsvertrages eine Mindestlohnerhöhung auf 15 Euro ab 2026 bereits vorgezeichnet ist oder nicht. CDU-Chef Friedrich Merz hatte unterstrichen, es gebe keinen Automatismus. Die SPD indes verweist auf die Geschäftsordnung der Kommission, die eine Orientierung nicht nur an den Tariflöhnen, sondern auch an der allgemeinen Einkommensentwicklung vorsehe. Dies liefe auf 15 Euro hinaus.

Die Formulierungen aus der Geschäftsordnung der Kommission hatten Union und SPD übernommen und erklärt, die Entscheidung liege bei dem Gremium. Sie fügten aber hinzu: "Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar."

Erste Berechnungen der Hans-Böckler-Stiftung zeigen aber, dass die Kommission auf einen Mindestlohn von 15 Euro für 2026 nur kommen kann, wenn sie die Untergrenze stärker anhebt, als es die Entwicklung der Tariflöhne hergäbe. Damit fiele der Mindestlohn etwa um einen Euro höher aus als bei einer bloßen Berücksichtigung der Tarifverdienste.

Schönefeld verwies erneut auf diese Kriterien bei der Beschlussfassung der Kommission, von denen das Gremium aber auch abweichen könne. "Im Rahmen einer Gesamtabwägung orientiert sie sich unter anderem nachlaufend an der Tarifentwicklung sowie am Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten", erklärte Schönefeld. "Von diesen Kriterien kann die Kommission abweichen, wenn besondere ökonomische Umstände vorliegen und die Kommission daher im Rahmen ihrer Gesamtabwägung zum Ergebnis kommt, dass die beiden Kriterien in dieser Situation nicht geeignet sind, die Ziele des Mindestlohngesetzes und der EU-Mindestlohnrichtlinie zu erreichen."

(Bericht von Holger Hansen; Redigiert von Scot W. Stevenson; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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