How-to zur Steuererklärung

Kapitalertragsteuer: Schritt für Schritt zur Steuerrückzahlung

dreimaldrei · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Dieses Jahr kein glückliches Händchen an der Börse gehabt? Bis zum 15. Dezember kannst du Schadensbegrenzung betreiben und dir etwas Geld vom Finanzamt zurückholen. Aber nicht nur dann lohnt sich eine Steuererklärung. Wie du mit ein bisschen Wissen viel Geld rausholen kannst.

Quelle: Studio Romantic/ Shutterstock

Wenig kann die vorweihnachtliche Stimmung so zerstören wie das Wort „Steuererklärung”. Ja, sie ist nervig, aber ja, sie kann sich auch richtig lohnen – auch bei Kapitalerträgen. Was du wissen musst, ob sie sich für dich lohnt und wie du mit wenig Aufwand viel aus deiner Steuererklärung rausholst.

Lohnt sich eine Steuererklärung für mich?

Die Steuererklärung für Kapitalerträge ist in den seltensten Fällen Pflicht. Banken führen die 25 Prozent Abgeltungssteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf Kapitalerträge normalerweise automatisch ab – damit ist der steuerliche Kram für die meisten erledigt.

Doch nicht jeder muss diese Summe auch tatsächlich zahlen. Wer an der Börse Minus gemacht hat, sollte sich dringend Zeit für die Steuererklärung nehmen. Denn wie auch bei der Steuer führen die Banken bei ihren Kunden eine Verlustverrechnung automatisch durch. Hast du aber mehrere Depots bei unterschiedlichen Banken und Brokern, die unterschiedlich gut oder schlecht liefen, kannst du das selbst tun, indem du die einzelnen Depots händisch über die Steuererklärung verrechnest. 

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Diese kann sich aber nicht nur für Pechvögel, sondern auch viele andere lohnen, etwa für jene, die vorab keinen Freistellungsauftrag eingerichtet haben. Jedem Deutschen stehen 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr zu, die er nicht versteuern muss. Um den zu nutzen, musst du aber vorab bei der Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Hast du das verpasst, kannst du dir die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurückholen. Wie das geht, erfährst du weiter unten im Text.

Durch den pauschalen Steuerabzug kassiert der Fiskus nämlich oft mehr, als ihm eigentlich zusteht. Solche Kandidaten sind oft frisch Verheiratete: Ehepaare dürfen zusammen 2.000 Euro Gewinne erzielen, ohne diese versteuern zu müssen. Hast du etwa 1.700 Euro erzielt, dein Partner oder deine Partnerin aber keinen Cent, könnt ihr deinen Gewinn nachträglich komplett von der Steuer befreien. Dafür müsst ihr beide jeweils eine eigene Steuererklärung abgeben. 

Es ist aber auch möglich, dass dein persönlicher Steuersatz niedriger ist, etwa weil du noch im Studium oder schon in der Rente bist oder wenig verdienst. Dann kannst du über die Steuererklärung eine sogenannte Günstigerprüfung beantragen, durch die deine Kapitalerträge mit deinem individuellen, niedrigeren Satz versteuert werden. Das zu viel Gezahlte holst du dir so vom Finanzamt zurück.

Hast du dein Depot gewechselt und dort Gewinne erzielt, zieht die Bank für die Abgeltungssteuer eine Er­satz­be­mes­sungs­grund­la­ge von meistens 30 Prozent heran. Denn sie weiß ja nicht, zu welchen Preisen du deine Aktien und andere Wertpapiere früher mal gekauft hast. Hast du dadurch zu viel Steuer bezahlt, kannst du dir das Geld mit der Steuererklärung ebenfalls zurückholen.

Wann bin ich verpflichtet, eine Steuererklärung für Kapitalerträge einzureichen?

Manchmal ist die Steuererklärung trotzdem keine Frage des Wollens, sondern des Müssens. Etwa dann, wenn deine Gewinne noch nicht versteuert wurden. Das ist oft der Fall, wenn sie bei ausländischen Kreditinstituten erzielt wurden. Diese führen die Abgeltungssteuer nicht automatisch ab, weshalb du sie nachträglich zahlen musst.

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Wenn du ausländische Aktien oder Fonds hast, wird zwar eine Quellensteuer einbehalten. Da diese aber von Land zu Land unterschiedlich hoch ist und die deutsche Depotbank von dieser Quellensteuer nur 15 Prozentpunkte auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechnen darf, müssen solche Kapitalerträge ebenfalls nachträglich versteuert werden. Auch wie das funktioniert, erklären wir dir in diesem Text noch genauer. 

Und wie gehe ich das an?

Die Steuererklärung ist zwar kein Iron Man, mit etwas Vorbereitung bringst du sie trotzdem angenehmer hinter dich. Damit das große Suchen nicht losgeht, wenn du schon mitten im ohnehin schon viel zu komplizierten Formular steckst, solltest du schon vorab die wichtigsten Unterlagen zusammensuchen und vorbereiten. Das sind:

  • die Jahressteuerbescheinigung: Sie wird für das zurückliegende Jahr in der Regel automatisch im Frühjahr von der Bank oder dem Broker verschickt.
  • (falls genutzt) der Freistellungsauftrag und dessen Bilanz: Hast du einen oder mehrere Freistellungsaufträge eingerichtet, um vom Freibetrag (Sparerpauschbetrag) von 1000 Euro pro Person profitieren zu können, kannst du vorab schon einmal durchrechnen, inwiefern dieser aufgebraucht wurde.
  • die Kriterien für Günstigerprüfung checken: Wenn dein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt (11.604 Euro für Ledige oder 23.208 Euro für Ehepaare), bist du von der Einkommensteuer und damit auch der Abgeltungssteuer (teilweise) befreit. Achtung! Hier ist das zu versteuernde Einkommen maßgeblich, nicht dein Bruttoeinkommen, das in der Regel deutlich höher liegt.
  • die Verlustbescheinigungen bei verschiedenen Banken oder Brokern beantragen: Hast du Minus gemacht, kannst du bis zum 15. Dezember Gewinne und Verluste verschiedener Depots für die Kapitalertragsteuer verrechnen lassen. Wurden diese bei unterschiedlichen Depots erzielt, erfolgt die Verrechnung nicht automatisch. Du musst sie beantragen und in der Steuererklärung nachweisen
  • checken, was steuerpflichtig ist: Vorab solltest du dir einen Überblick verschaffen, welche Kapitalerträge du dem Finanzamt melden musst. Das können Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, Fonds oder Kryptowährungen sein, Dividenden, Zinsen oder Ausschüttungen sowie Gewinne aus dem Ausland. Dazu suchst du dir am besten Kontoauszüge und die Depotabrechnungen heraus, die diese zeigen

Welche Anlage brauche ich für die Kapitalertragsteuererklärung?

Als erstes überlegst du dir, ob du die Steuererklärung direkt beim Steuerprogramm des Bundes (Elster) selbst machen willst oder aber mit Hilfe eines Programms wie Wiso, Smartsteuer oder Taxfix. Die sind kostenpflichtig, aber auch etwas einfacher zu handhaben. Es gibt mehr Erläuterungen und weniger Behördendeutsch. Egal, wofür du dich entscheidest: Du brauchst die Anlage KAP. Hältst du Investmentanteile, die bei einer ausländischen Bank oder Fondsgesellschaft verwahrt werden, brauchst du zudem noch die Anlage KAP-INV.

Wie fülle ich die Steuererklärung für meine Kapitalerträge korrekt aus?

Hast du die Anlage KAP geöffnet, trägst du erst einmal deine persönlichen Daten in die Zeilen eins bis sieben ein. Hier kannst du auch angeben, ob du Kirchensteuer zahlst und ob du eine Günstigerprüfung beantragen möchtest. Zählst du nämlich zu den Menschen, die ein geringeres Einkommen haben und dein persönlicher Grenzsteuersatz beträgt beispielsweise nur 15 Prozent, kannst du dir ganze zehn Prozent der gezahlten Steuer zurückholen. 

Danach geht's an den schönen Teil: deine Gewinne und zwar die, die du im Inland erzielt hast. Den Wert hierfür entnimmst du den Jahressteuerbescheinigungen deiner Bank(en) und berechnest die Summe durch einfaches Addieren.

Bei Elster und den Steuerhilfeprogrammen ist immer genau erläutert, wo oder unter welchem Namen du den Wert findest, der in der jeweiligen Spalte abgefragt wird. In der linken Spalte gibst du immer den Wert an, der auf deiner Steuerbescheinigung der Bank angegeben ist. In der rechten Spalte trägst du dann den bereinigten Wert ein, sprich: du ziehst auch Transaktionskosten und so weiter ab. Das macht die Bank vorab nämlich nicht. 

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Ab Zeile zwölf bis 15 geht es dann unschöner weiter: Hier trägst du die einzelnen Verluste deiner verschiedenen Depots je nach Gattung ein, damit das Finanzamt eine Verlustrechnung nachträglich durchführen kann. Dieser Teil ist etwas detaillierter, da du nicht alle Verluste miteinander verrechnen kannst. Verluste aus Aktienverkäufen kannst du beispielsweise nur deinen Gewinnen aus Aktienverkäufen entgegensetzen, nicht aber Gewinnen aus Zinsen oder Ähnlichem.

Alle anderen Verluste (Anleihen, Dividenden, Fonds et cetera) kannst du etwas einfacher geltend machen: Du kannst sie mit sämtlichen Gewinnen verrechnen, also auch mit Zinsen, Ausschüttungen oder Dividenden. Gut zu wissen: Verluste, die höher sind als Gewinne, können übrigens auch ins nächste Jahr übertragen werden und deinen steuerpflichtigen Betrag damit auch 2025 etwas schmälern. 

Willst du deinen Sparer-Pauschbetrag nutzen, trägst du das in die Zeilen 16 und 17 ein. Hast du den Freistellungsauftrag bei der Bank bereits eingereicht, hat diese das bei den automatischen Steuerzahlungen schon berücksichtigt. Die Felder füllst du also nur aus, wenn du den Sparer-Pauschbetrag noch nicht genutzt hast oder er sich, zum Beispiel durch deine Hochzeit, verändert hat. Dabei immer dran denken: Seid ihr verheiratet, müsst ihr beide eine Steuererklärung abgeben, auch wenn der andere keine einzige Wertpapieranlage besitzt. 

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Danach geht es in den Zeilen 18 bis 26 weiter mit Kapitalerträgen, die noch nicht versteuert wurden. Gewinne aus Kryptowährungen oder Privatdarlehen werden beispielsweise nicht automatisch versteuert, Dazu kannst du in den Zeilen 37 bis 42 auch angeben, welche Steuern du hierauf bereits gezahlt hast, etwa die Quellensteuer. 

Gewinne, die du im Ausland erzielt hast beziehungsweise die nicht dem inländischen Steuerabzug unterliegen, musst du zusätzlich detailliert in der Anlage KAP-INV aufdröseln. Dort trägst du in die Zeilen vier bis 13 laufende Erträge ein, die du noch nicht inländisch versteuert hast. Danach kommen ab den Zeilen 14 die Gewinne und Verluste, die du mit Verkäufen im Ausland gemacht und noch nicht versteuert hast. Dazu kannst du dann ab der Zeile 46 ebenfalls eine Verlustverrechnung durchführen. 

Was kann ich sonst noch steuerlich geltend machen?

Seit es den Sparerpauschbetrag gibt, gibt es tatsächlich gar nicht mehr so viel. Depotkosten kannst du noch als Werbungskosten absetzen, Anlageberatungen seit 2017 allerdings nicht mehr. 

Hast du das Formular fertig ausgefüllt, kannst du es elektronisch deinem Finanzamt übermitteln. Bei den jeweiligen Feldern kannst du direkt Belege verknüpfen, entweder als PDF oder als JPEG-Datei. Bevor du das Formular abschickst, zeigt dir Elster oder dein Steuerprogramm auch, wo eventuell noch Fehler oder Unstimmigkeiten sind - und mit welcher Rück- oder Nachzahlung du grob rechnen kannst. Dann kann die Vorfreude losgehen. 

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